11.1.      Darstellung von finanziellen Auswirkungen auf Sitzungsvorlagen

Erstmals seit dem Jahr 2000 konnte der Rat der Gemeinde Nordkirchen wieder einen strukturell ausgeglichenen Haushalt beschließen. Dies ist jedoch nur ein erster Schritt, um die Finanzpolitik nachhaltig auf gesunde Füße zu stellen. Die Gemeinde hat mit hohen Verbindlichkeiten zu kämpfen, sowohl im Bereich der Investitions- als auch der Liquiditätskredite. Auch musste in den letzten Jahren immer wieder auf die allgemeine Rücklage zurückgegriffen werden. Daher hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 08.04.2014 beschlossen, den Weg der Konsolidierung weiter zu beschreiten, um auch für Zeiten nachlassender kommunaler Einnahmen gewappnet zu sein.

Zur Förderung der in dieser Sitzung beschlossenen Ziele nachhaltiger Finanzpolitik ist es notwendig, für die Auswirkungen der Entscheidungen im Rat und in den Ausschüssen in Bezug auf die kommunalen Finanzen zu sensibilisieren.

Zur Verbesserung der Transparenz und der Verständlichkeit für die gewählten Vertreter, soll zukünftig auf den Verwaltungsvorlagen am Ende des Sachverhalts kurz dargestellt werden, welche konkreten finanziellen Auswirkungen die Beschlüsse haben.

Hierbei wird auch explizit ausgeführt, ob die Ausgabe im laufenden Haushaltsjahr geplant wurde oder ob eine gesonderte Deckung hierfür gefunden werden muss.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

                    Keine

                    Aufwand/Auszahlung:       _________ €

Ertrag/Einzahlung:              _________ €

                    Verfügbare Mittel im Produkt/Budget __________

                    Über-/außerplanmäßig

                    Deckung im lfd. HH-Jahr durch _____________________

Anmerkungen:

 

 

 

 

11.2.      Forderung aus Insolvenzanfechtung

In den letzten Tagen erreichte die Verwaltung eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 360.572,90 € einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag des Insolvenzverwalters der Fa. K & W tätig wird.

Inhaltlich handelt es sich um Gewerbesteuerzahlungen, die die Fa. K & W in den Jahren 2010 und 2011 vor der Anmeldung ihrer Insolvenz im Jahr 2012 an die Gemeinde Nordkirchen geleistet hat.

Der grundsätzliche Anspruch der Gemeinde auf die Gewerbesteuer wird nicht bestritten.

Verkürzt dargestellt ist nach § 133 InsO ein Insolvenzverwalter jedoch unter bestimmten Umständen berechtigt, Zahlungen, die ein Unternehmen bis zu vier Jahren vor der Anmeldung der Insolvenz getätigt hat, wieder zur Insolvenzmasse zu ziehen. Bedeuten würde dieses, dass die Gemeinde Nordkirchen die erhaltene Zahlung an den Insolvenzverwalter zahlt und dann einen Anspruch in gleicher Höhe im Insolvenzverfahren anmelden kann, der dann (wenn überhaupt) zu einer gewissen Quote bedient werden könnte.

Wegen der komplexen rechtlichen Situation lässt sich die Gemeinde in dieser Sache anwaltlich beraten. Eine abschließende Beurteilung steht noch aus. Erste Gespräche haben jedoch ergeben, dass es nicht unrealistisch ist, dass die Gemeinde diese Zahlung zumindest teilweise zu leisten hat. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kämen zu der eigentlichen Forderung ggf. noch Prozesskosten und Zinsen in einer Größenordnung von über 50.000,- € hinzu.

Insgesamt ist diese Vorschrift der Insolvenzordnung wohl sehr umstritten, da sie schon zahlreiche kleinere und mittelständische Unternehmen in ernsthafte wirtschaftliche Problem gestürzt hat. Nichtsdestotrotz handelt es sich hierbei um geltendes Recht.

Eine ungeplante Zahlung in dieser Höhe würde natürlich auch eine massive Belastung des Haushaltes der Gemeinde Nordkirchen bedeuten.