Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag an den Rat

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II“ im Ortsteil Südkirchen. Der Geltungsbereich der Änderung ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)



 

Beschluss

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Änderungsverfahrens die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB durchzuführen.

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Reichmann fragt an, ob der Besitzer des Kfz-Betriebes mit diesem Vorhaben einverstanden sei.

 

Dies wird von Herrn Klaas bejaht. Selbstverständlich legen die Betriebsinhaber Wert darauf, dass ihr Betrieb weiterhin ungehindert ausgeübt werden kann.

 

Herr Thomas Quante möchte wissen, ob eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange innerhalb der Verwaltung beschlossen wurde, da diese nicht im Ausschuss behandelt worden sei.

 

Dies wird von Herrn Klaas bejaht. Es handelte sich um eine frühzeitige Beteiligung, um überhaupt einen Einstieg in die hier schwierige Thematik der gegenseitigen Rücksichtnahme Gewerbe und Wohnen zu bekommen.

 

Herr Thomas Quante weist darauf hin, dass der Bebauungsplan wegen des Betriebes Neuhaus geändert wurde und fragt, ob sich durch die jetzige Planung Änderungen für diesen Betrieb ergeben würden.

 

Dies wird von Herrn Klaas verneint.

 

Herr Thomas Quante fragt, ob durch die jetzigen Planungen Ausgleichzahlungen erforderlich würden.

 

Herr Klaas antwortet, dass ein entsprechendes Gutachten mit Berechnungen erfolgen würde. Voraussichtlich ergebe sich ein kleines „Öko-Minus“.

 

Herr Stierl fragt nach, ob sich für den bestehenden Autohandel die Immissionswerte ändern würden.

 

Dies wird von Herrn Klaas verneint. Die örtliche Aufnahme hat ergeben, dass bei einer Fortsetzung der jetzigen Arbeitsweise keine Überschreitungen von Lärmwerten in der Nachbarschaft vorliegen.

 

Herr Thomas Quante bittet um Auskunft zu den Lärmimmissionen. Er weist darauf hin, dass die Gewerbetreibenden hier keine Einschränkungen haben sollten. Er fragt, ob zukünftig eventuell ein Lärmschutz erforderlich würde.

 

Herr Klaas weist auf die verschiedenen Abstandsklassen hin. Eine Betrachtung der heutigen Gegebenheiten sei erfolgt. Wenn hier zukünftig eine andere Nutzung ausgeübt werden soll, muss sich die ebenfalls auf diesem „Lärmniveau“ bewegen.

 

Frau Wellmann weist darauf hin, dass aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes hier zukünftig Wohnbauflächen entstehen würden. Sie fragt nach, ob aufgrund des höheren Wertes ein Infrastrukturausgleich gefordert werden solle.

 

Herr Klaas stellt klar, dass hierauf kein rechtlicher Anspruch bestehe. Es würden ausschließlich Anteile der Planungskosten übernommen.

 

Herr Bergmann weist darauf hin, dass die Alternative sei, hier keine Entwicklung zu betreiben.

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)