Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gemeinde Nordkirchen erteilt ihr Einvernehmen zur Errichtung der Windkraftanlage durch die Fa. ENERTRAG östlich der Münsterstraße.

 

2.    Die Fa. ENERTRAG wird aufgefordert

a.    eine öffentliche Informationsveranstaltung zu diesem und den weiteren Vorhaben der Firma durchzuführen

b.    der Gemeinde einen Vorschlag zur finanziellen Beteiligung entsprechend dem Bürgerenergiegesetz des Landes NRW vom 19.12.2023 vorzulegen.


Herr Wüst, seit kurzem Projektleiter der geplanten WEA, stellt das Vorhaben mit einer Präsentation vor und entschuldigt sich, dass in der Vergangenheit, bezogen auf eine frühzeitige Bürgerinformationsveranstaltung, Fehler gemacht worden seien. Er kündigt außerdem eine geplante Bürgerveranstaltung am 22.04.2024 an. Der Termin werde rechtzeitig in der Presse veröffentlicht.

 

Frau Wellmann möchte wissen, ob die angekündigte freiwillige finanzielle Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 0,2 Cent pro KWh gem. § 6 EEG vertraglich festgehalten werde.

Herr Wüst bestätigt dies. Außerdem stellt er auf Anfrage von Herrn Stierl klar, dass zu den drei geplanten bzw. genehmigten Anlagen im Gemeindegebiet keine weiteren geplant seien.

Des Weiteren erkundigt sich Herr Stierl, ob die in der Präsentation beschriebene den Bürgern anzubietende 20-prozentige Beteiligung verpflichtend sei. Herr Wüst erklärt im Nachgang zur Bauausschusssitzung, dass man am 22.01.2024 die Vollständigkeitserklärung vom Kreis Coesfeld per Mail erhalten habe. Darin wurde die Vollständigkeit für November 2023 bescheinigt. Somit fällt das Vorhaben faktisch nicht unter das Bürgerenergiegesetz des Landes NRW und die angebotenen Möglichkeiten einer Beteiligung werden freiwillig angeboten.

Herr Stüeken möchte wissen, auf welcher Grundlage die 20 Prozent berechnet werden. Herr Wüst erklärt, dass diese sich auf die Investitionssumme beziehen.

Herr Pieper betont noch einmal, dass von der ersten Ankündigung des Vorhabens bereits 6 Monate vergangen seien und man in diesem Zeitraum die Bürger besser hätte mitnehmen können. Er bittet außerdem, die direkt betroffenen Anwohner direkt anzusprechen. Zudem bedankt er sich bei Herrn Wüst für das kurzfristige Erscheinen.

Frau Wellmann fragt, wie viel an Gewerbesteuer an die Gemeinde gezahlt werde. Herr Wüst entgegnet, dass vorgegeben sei, dass 70 Prozent am Anlagenstandort verbleiben und 30 Prozent am Sitz des Unternehmens. Die Firma ENERTRAG gehe aber noch weiter und werde 90 Prozent an die Gemeinde des Anlagenstandortes weitergeben.

Abschließend informiert Herr Pieper darüber, dass die CDU-Fraktion das Vorhaben aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht beurteilen könne und dies Aufgabe der Fachbehörde des Kreises Coesfeld sei. Daher werde sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung enthalten.

Herr Stierl erklärt für die SPD-Fraktion, dass man sich dessen bewusst sei, dass die Verwaltung rechtlich keine Prüfungspflicht des Vorhabens habe und man daher dem Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zustimmen werde. 


Abstimmungsergebnis: 10:00:09 (J:N:E)