Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde beschließt die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.

 

2.    Der Rat der Gemeinde beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Thüsingstraße" im Ortsteil Südkirchen mit der zugehörigen Begründung nach § 10 Absatz 1 des BauGB zur Satzung.


Herr Schlecht beschreibt die Planung, fasst die Abwägung der Stellungnahmen zusammen und stellt fest, dass keine Bedenken gegen die Fassung des Satzungsbeschlusses bestehen.

Frau Spräner sieht die vorgesehene Innenverdichtung positiv, regt aber an, über den zukünftigen Versiegelungsgrad in Baugebieten im Gemeindegebiet nachzudenken.

BGM Bergmann erklärt, dass man dieses Thema in den Workshop zu den künftigen Festsetzungen in Bebauungsplänen für Wohngebiete mitnehmen könne.


Abstimmungsergebnis: 19:00:00 (J:N:E)