Ein Bürger möchte zunächst wissen, warum schon über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens einer Windenergieanlage (WEA) im Piekenbrock entschieden werden müsse, noch bevor eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden habe.

Bürgermeister (BGM) Bergmann stellt klar, dass man mit der Situation auch nicht zufrieden sei. Die Bürger seien zwar schon im vergangenen Jahr durch die Verwaltung über den möglichen WEA-Standort informiert worden, man hätte sich aber gewünscht, dass auch die Firma Enertrag, Bauherr und Betreiber der WEA, eher auf die Anwohner zugegangen wäre.

 

Ein weiterer Bürger erkundigt sich nach den möglichen WEA-Standorten im Bereich der Alten Ascheberger Straße an der Gemeindegrenze zu Ascheberg.

BGM Bergmann erklärt, dass es die derzeit vorliegende rechtliche Situation zulasse, dass im gesamten Außenbereich die Errichtung von WEA beantragt werden könne.

Der Bürger wirft der Verwaltung daraufhin Versagen vor.

Herr Bergmann weist darauf hin, dass man seinerzeit verwaltungsseitig eine Planung vorbereitet hatte, diese aber nicht fortgeführt bzw. zum Abschluss gebracht wurde.

 

Ein weiterer Bürger erkundigt sich nach dem sich in Aufstellung befindlichen Regionalplan Münsterland und dem in diesem enthaltenen zu erreichenden Flächenbeitragswert in Höhe von 2,13 % für die Windenergie. Dieser bezieht sich allerdings auf die Ebene des Regionalplans und hat für die einzelnen Gemeindegebiete keine Bedeutung.

 

Ein Bürger möchte wissen, warum die WEA, die vor ca. 3 Jahren schon einmal beantragt und seinerzeit abgelehnt wurde und jetzt erneut beantragt werden könne.

Herr Lachmann erklärt daraufhin, dass damals eine andere Rechtsauffassung bestand. Die WEA lag außerhalb einer Konzentrationszone im rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Heutzutage gilt dieser allerdings als offensichtlich rechtsfehlerhaft und kann einem Windvorhaben nicht mehr entgegengehalten werden.

 

Ein weiterer Bürger möchte wissen, ob das Schloß Nordkirchen bei der Beurteilung, ob WEA errichtet werden dürfen, berücksichtigt wird. Im Genehmigungsverfahren wird auch geprüft, ob wichtige Kulturgüter durch die Anlagen beeinträchtigt werden.

 

Herr Schlecht erläutert anschließend die derzeit geltende rechtliche Situation und verdeutlicht, dass der Kreis Coesfeld für beantragte WEA Verfahrensführer sei.