Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde nimmt den vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf 2024 wird an die Fachausschüsse verwiesen.


Herr Bergmann bringt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 ein und hält seine Haushaltsrede, die als Anlage beigefügt ist.