Nach § 76 GO sind für den Bürgermeister Stellvertreter zu wählen, die ohne Aussprache aus der Mitte des Rates gewählt werden. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.

 

Herr Bergmann macht deutlich, dass der allgemeine Vertreter nicht zur Wahl stehe.

 

Die Wahl müsse zwingend geheim durchgeführt werden. Deshalb seien eine Wahlkabine, eine Wahlurne und alles weitere entsprechend vorbereitet. Dann erklärt Herr Bergmann das Auszählverfahren und gibt die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Da keine Fragen gestellt werden, schlägt Herr Bergmann vor, für die Zählkommission Herrn Bernd Tönning als gesetzt anzusehen und bittet die CDU-Fraktion und auch die Gruppe, jeweils einen Vertreter für die Zählkommission vorzuschlagen.

 

Herr Geiser schlägt für die CDU-Fraktion Herrn Christoph Rath und für die Gruppe schlägt Herr Lübbert Herrn Kai Fuchs vor. Beide Vorschläge werden angenommen, sodass die Zählkommission nun aus Bernd Tönning, Christoph Rath und Kai Fuchs besteht.

 

Nun bittet Herr Bergmann um die Wahlvorschläge.

 

Für die Gruppe schlägt Herr Theis Frau Petra Schröer als „Stellvertretende Bürgermeisterin“ vor. Herr Geiser erklärt für die CDU, dass zwei Kandidaten benannt werden: an 1. Stelle Herr Theodor Cortner, an 2. Stelle Herr Heinz-Josef Tepper.

 

Im Anschluss daran erläutert Herr Bergmann den Stimmzettel und weist darauf hin, dass dieser eine Möglichkeit zur Enthaltung aufzeige.

 

Danach eröffnet Herr Bergmann den Wahlgang und ruft die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe auf. Danach wird der Wahlgang geschlossen und die Zählkommission wertet die Stimmzettel aus.

 

Herr Bergmann gibt das Wahlergebnis bekannt.

 

Für den Vorschlag der Gruppe: 16 Stimmen,

für den Vorschlag der CDU: 13 Stimmen,

ungültige Stimmen: keine,

Enthaltungen: keine.

 

Danach sind Frau Petra Schröer als 1. und Herr Theodor Cortner als 2. stellvertretender Bürgermeister gewählt.

 

Beide Kandidaten werden von Herrn Bergmann nach vorne gebeten und gefragt, ob sie die Wahl annehmen. Beide bestätigen die Annahme der Wahl.