Die Ratsmitglieder werden von Herrn Bergmann in ihr Amt eingeführt und verpflichtet, die Aufgaben gesetzmäßig und gewissenhaft wahrzunehmen.

 

Die Ratsmitglieder sprechen die Verpflichtungserklärung dem Bürgermeister gemeinsam nach.

 

Dieser hat folgenden Wortlaut:

 

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Nordkirchen zu erfüllen.
(So wahr mir Gott helfe.)“