Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt

1.   die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Südkirchen zur Erweiterung von Wohnbauflächen im Bereich „Auf dem Hegekamp“ einschließlich der zugehörigen Begründung,
und

2.   den Bebauungsplan „Auf dem Hegekamp“, Ortsteil Südkirchen mit der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB.

Die Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung und auch des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan,.


Bevor eine Bekanntmachung im Amtsblatt und der daraus folgenden Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgen kann, muss die Änderung des Flächennutzungsplanes seitens der Bezirksregierung genehmigt werden.

 

Eingangs erläutert Herr Bergmann noch einmal die aus Sicht der Verwaltung bestehende Notwendigkeit, das Gebiet „Auf dem Hegekamp“ als Wohnbaugebiet zu überplanen und auch zu erschließen.

 

In der Gemeinde insgesamt, speziell aber auch in Südkirchen, gibt es bei einer leicht sinkenden Einwohnerzahl gleichzeitig die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken für Neubauten. Diese Nachfrage kann angesichts fehlender Baulücken und fehlender Altstandorte nicht an anderer Stelle im Ort bedient werden.

 

Es gibt zwar einzelne freie Grundstücke in privatem Eigentum im Ort, diese stehen nach Rücksprache mit den Eigentümern jedoch nicht zur Verfügung, da die Eigentümer sie zumindest im Moment nicht freigeben wollen.

 

Die Gemeinde ist auch weiterhin bemüht, neue Bauaktivitäten in den bestehenden Wohngebieten zu entfachen durch Anbauten und Umbauten von Gebäuden. In diesem Zusammenhang verweist der Bürgermeister insbesondere auf die Aktivitäten der Gemeinde im Rahmen des „EUROPAN“ – Architekturwettbewerbes (siehe auch TOP 3 dieser Tagesordnung), die auch fortgeführt werden sollen.

 

Dennoch müssen auch in Südkirchen weitere Wohnbauflächen erschlossen werden, z. B. um die vorhandenen und in den vergangenen Jahren mit viel Geld erweiterten und sanierten öffentlichen Infrastruktureinrichtungen so auszulasten, dass sie für die Gemeinschaft insgesamt tragfähig bleiben.

 

Mit dem Neubaugebiet geht natürlich auch ein Verlust an Ackerland und eine Bodenversiegelung einher. Durch eine für Südkirchen recht dichte Bebauung im Neubaugebiet, kleine Grundstückszuschnitte und vollständige Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes werden die Belastungen möglichst gering gehalten.

 

Landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Zustimmung der Landwirtschaftskammer zu dieser Planung liegt vor.

 

Herr Klaas stellt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange vor.

 

Die Untere Immissionsschutzbehörde hat die vorgelegte geruchstechnische Prognose des Büros Wenker und Gesing geprüft und akzeptiert, dass daraus keine Änderungen für die Planung erforderlich werden.

 

Der Aufgabenbereich Grundwasser des Kreises Coesfeld gibt den Hinweis, dass die Wasserversorgung der Einzelgrundstücke vorrangig durch Anbindung an das öffentliche Netz erfolgen sollte. Eigenwasserversorgungsanlagen sind aus wasserrechtlicher Sicht mit dem Kreis Coesfeld abzustimmen. Gleiches gilt für die Nutzung von Erdwärme.

 

Entsprechende Hinweise werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Änderungen oder Ergänzungen der Festsetzungen resultieren hieraus nicht.

 

Die Brandschutzdienststelle erwartet konkretere Angaben zur Versorgung des Plangebietes mit Löschwasser und zur Löschwasserentnahme.

 

In der Begründung zum Bebauungsplan ist bereits ausgeführt, dass eine generelle Versorgung des Gebietes mit Trinkwasser durch den Konzessionsnehmer in Nordkirchen, die Gelsenwasser AG, erfolgen wird. Dies entspricht jahrzehntelanger Übung und es besteht hierzu kein Anlass, ein anderes Vorgehen anzunehmen. Im zu verlegenden Gelsenwassernetz werden die notwendigen Hydranten als Entnahmemöglichkeit für die Feuerwehr nach den aktuellen Richtlinien der Wasserversorger eingebaut. Die erreichbare Wassermenge beträgt 48 m³/Std. Dieser Wert wurde der Brandschutzdienststelle mitgeteilt und für ausreichend erachtet. Änderungen der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

 

Die Bemerkungen zu den gesundheitlichen Belangen in Bezug auf Lärmbelastungen wurden durch Übernahme in die Festsetzungen des Bebauungsplanes abgearbeitet.

 

Der Umweltbericht zeigt, dass die von der Planung verursachten Eingriffe durch die gleichzeitig in diesem Verfahren festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche der Wohnen in Nordkirchen GmbH & Co. KG südlich des Plangebietes mehr als ausgeglichen werden können. Diese Flächen (Gemarkung Südkirchen, Flur 12, Flurstück 845) stehen ebenfalls sofort zur Verfügung.

 

Die beschriebenen Maßnahmen werden in diesem Jahr nach der Aberntung der Fläche dort umgesetzt werden.

 

Die Entwässerungsplanung für das Wohngebiet liegt inzwischen den Wasserbehörden zur Prüfung und Genehmigung vor.

Sie enthält neben den Anlagen im Gebiet auch die Planung des Regenrückhaltebeckens südlich der Unterstraße für das Niederschlagswasser und Aussagen zur Nichterforderlichkeit der Behandlung des Niederschlagswassers nach dem Trennerlass des Landes.

 

Auf die Frage von Herr Thomas Quante, wie stark das Interesse an diesem Baugebiet sei, erklärt Herr Bergmann, dass es inzwischen 40 konkrete Anfragen zu diesem Baugebiet gebe.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)