Sitzung: 03.04.2014 Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 034/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt
1.
die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Südkirchen zur Erweiterung von Wohnbauflächen
im Bereich „Auf dem Hegekamp“ einschließlich der zugehörigen Begründung,
und
2.
den Bebauungsplan „Auf dem Hegekamp“, Ortsteil
Südkirchen mit der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung und auch
des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan,.
Bevor eine
Bekanntmachung im Amtsblatt und der daraus folgenden Rechtskraft des Bebauungsplanes
erfolgen kann, muss die Änderung des Flächennutzungsplanes seitens der
Bezirksregierung genehmigt werden.
Eingangs erläutert
Herr Bergmann noch einmal die aus Sicht der Verwaltung bestehende
Notwendigkeit, das Gebiet „Auf dem Hegekamp“ als Wohnbaugebiet zu überplanen
und auch zu erschließen.
In der Gemeinde
insgesamt, speziell aber auch in Südkirchen, gibt es bei einer leicht sinkenden
Einwohnerzahl gleichzeitig die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken für
Neubauten. Diese Nachfrage kann angesichts fehlender Baulücken und fehlender
Altstandorte nicht an anderer Stelle im Ort bedient werden.
Es gibt zwar
einzelne freie Grundstücke in privatem Eigentum im Ort, diese stehen nach
Rücksprache mit den Eigentümern jedoch nicht zur Verfügung, da die Eigentümer
sie zumindest im Moment nicht freigeben wollen.
Die Gemeinde ist
auch weiterhin bemüht, neue Bauaktivitäten in den bestehenden Wohngebieten zu
entfachen durch Anbauten und Umbauten von Gebäuden. In diesem Zusammenhang
verweist der Bürgermeister insbesondere auf die Aktivitäten der Gemeinde im
Rahmen des „EUROPAN“ – Architekturwettbewerbes (siehe auch TOP 3 dieser
Tagesordnung), die auch fortgeführt werden sollen.
Dennoch müssen auch
in Südkirchen weitere Wohnbauflächen erschlossen werden, z. B. um die
vorhandenen und in den vergangenen Jahren mit viel Geld erweiterten und
sanierten öffentlichen Infrastruktureinrichtungen so auszulasten, dass sie für
die Gemeinschaft insgesamt tragfähig bleiben.
Mit dem Neubaugebiet
geht natürlich auch ein Verlust an Ackerland und eine Bodenversiegelung einher.
Durch eine für Südkirchen recht dichte Bebauung im Neubaugebiet, kleine
Grundstückszuschnitte und vollständige Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer
Nähe des Wohngebietes werden die Belastungen möglichst gering gehalten.
Landwirtschaftliche
Vollerwerbsbetriebe sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Zustimmung der
Landwirtschaftskammer zu dieser Planung liegt vor.
Herr Klaas stellt
die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Träger
öffentlicher Belange vor.
Die Untere Immissionsschutzbehörde hat
die vorgelegte geruchstechnische Prognose des Büros Wenker und Gesing geprüft
und akzeptiert, dass daraus keine Änderungen für die Planung erforderlich
werden.
Der Aufgabenbereich Grundwasser des
Kreises Coesfeld gibt den Hinweis, dass die Wasserversorgung der
Einzelgrundstücke vorrangig durch Anbindung an das öffentliche Netz erfolgen
sollte. Eigenwasserversorgungsanlagen sind aus wasserrechtlicher Sicht mit dem
Kreis Coesfeld abzustimmen. Gleiches gilt für die Nutzung von Erdwärme.
Entsprechende Hinweise werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Änderungen oder Ergänzungen der Festsetzungen resultieren hieraus nicht.
Die Brandschutzdienststelle erwartet
konkretere Angaben zur Versorgung des Plangebietes mit Löschwasser und zur
Löschwasserentnahme.
In der Begründung zum Bebauungsplan ist bereits ausgeführt, dass eine
generelle Versorgung des Gebietes mit Trinkwasser durch den Konzessionsnehmer
in Nordkirchen, die Gelsenwasser AG, erfolgen wird. Dies entspricht jahrzehntelanger
Übung und es besteht hierzu kein Anlass, ein anderes Vorgehen anzunehmen. Im zu
verlegenden Gelsenwassernetz werden die notwendigen Hydranten als
Entnahmemöglichkeit für die Feuerwehr nach den aktuellen Richtlinien der
Wasserversorger eingebaut. Die erreichbare Wassermenge beträgt 48 m³/Std.
Dieser Wert wurde der Brandschutzdienststelle mitgeteilt und für ausreichend
erachtet. Änderungen der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
Die Bemerkungen zu den
gesundheitlichen Belangen in Bezug auf Lärmbelastungen wurden durch Übernahme
in die Festsetzungen des Bebauungsplanes abgearbeitet.
Der Umweltbericht zeigt, dass die von der Planung verursachten Eingriffe
durch die gleichzeitig in diesem Verfahren festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen
auf der Fläche der Wohnen in Nordkirchen GmbH & Co. KG südlich des
Plangebietes mehr als ausgeglichen werden können. Diese Flächen (Gemarkung
Südkirchen, Flur 12, Flurstück 845) stehen ebenfalls sofort zur Verfügung.
Die beschriebenen Maßnahmen werden in diesem Jahr nach der Aberntung der
Fläche dort umgesetzt werden.
Die Entwässerungsplanung für das Wohngebiet liegt inzwischen den
Wasserbehörden zur Prüfung und Genehmigung vor.
Sie enthält neben den Anlagen im Gebiet auch die Planung des
Regenrückhaltebeckens südlich der Unterstraße für das Niederschlagswasser und
Aussagen zur Nichterforderlichkeit der Behandlung des Niederschlagswassers nach
dem Trennerlass des Landes.
Auf die Frage von Herr Thomas Quante, wie stark das Interesse an diesem
Baugebiet sei, erklärt Herr Bergmann, dass es inzwischen 40 konkrete Anfragen
zu diesem Baugebiet gebe.
Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)