Frau Schröer begrüßt Frau Dülker und übergibt das Wort an Herrn Bergmann.

 

Herr Bergmann erklärt, dass sicherlich allen Ausschussmitgliedern aus der Presse bekannt sei, dass es in diesem Jahr eine große Nachfrage nach Kindergartenplätzen gegeben habe. Es hätten sehr intensive Gespräche mit den Trägern und dem Kreis Coesfeld stattgefunden. Die Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt hebt er dabei als besonders positiv heraus und übergibt das Wort an Frau Dülker.

 

Frau Dülker erklärt einleitend, dass das Kreisjugendamt zuständig für die Kindergartenbedarfsplanung im Kreis sei und diese in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Trägern der Einrichtungen und den Gemeinden vornehme. Anschließend stellt sie die Kindergartenbedarfsplanung 2014/2015 anhand einer Präsentation vor. Diese liegt der Niederschrift bei.

 

Sie hebt hervor, dass die Schwierigkeiten der Planung in diesem Jahr insbesondere dadurch begründet seien, dass der Kreis Coesfeld und auch die Gemeinde Nordkirchen ein positives Wanderungssaldo zu verzeichnen hätten. Die Kindergartenbedarfsplanung ginge von einer Versorgungsquote von 106% der Kinder aus, um einen Puffer zu haben. Dieser würde nicht durch wachsende Geburtenzahlen sondern durch Wanderungsgewinne fast vollständig aufgebraucht. Nordkirchen habe insgesamt nach der jetzigen Planung eine Versorgungsquote von 42 % im Bereich der unter Dreijährigen.

 

Während und nach dem Vortrag gibt es von den Ausschussmitgliedern einige Nachfragen.

 

Herr Ernst erkundigt sich danach, ob die Räumlichkeiten im St. Mauritius Familienzentrum für den Gruppentyp II (0 – 3 Jahre) ausreichend seien.

 

Frau Dülker antwortet, dass dies der Fall wäre. Die Räumlichkeiten seien durch das Landesjugendamt geprüft worden.

 

Außerdem erfragt Herr Ernst, wann das Verfahren zur Vergabe der Plätze abgeschlossen sei.

 

Frau Dülker antwortet, dass aktuell von den Einrichtungen die Betreuungsverträge verschickt würden und danach das Verfahren für das kommende Kindergartenjahr beendet sei.

 

Herr Janke erkundigt sich, wie man mit der Situation umgehen würde, wenn Kinder nicht im Ortsteil versorgt werden könnten.

 

Frau Dülker antwortet, dass ein Fahrweg von bis zu acht Kilometer zumutbar sei, dass man aber bemüht wäre, dieses zu vermeiden und eine ortsnahe Versorgung erreichen wolle.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass dies selbstverständlich auch das Bestreben der Gemeinde Nordkirchen sei und man in jedem Fall um eine ortsnahe Versorgung bemüht wäre. Den Überlegungen zur Einrichtung neuer Kindergartengruppen läge neben der Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung auch der Gedanke zugrunde, frei Kapazitäten für mögliche Zuzüge zu schaffen und nicht schon zu Beginn des Kindergartenjahres komplett ausgebucht zu sein.

 

Frau Spräner erkundigt sich, in welchen Räumlichkeiten in Südkirchen die mögliche dritte Gruppe angesiedelt werden soll.

 

Herr Bergmann antwortet, dass dies in der Grundschule in Südkirchen passieren solle. Überlegungen in diese Richtung habe es zunächst für 2015 gegeben. Da es sich momentan abzeichne, dass bereits in 2014 in Südkirchen zunächst Kinder unversorgt blieben, habe man diese Überlegung vorgezogen.

 

Frau Spräner möchte außerdem wissen, welches Personal für die Betreuung von unter Dreijährigen eingesetzt würde, ob dies Erzieherinnen oder Kinderpflegerinnen seien und ob genügend Erzieherinnen vorhanden seien.

 

Frau Dülker erklärt, dass auch in den Gruppen von unter Dreijährigen Erzieherinnen eingesetzt würden und zusätzlich Ergänzungskräfte. Dies könnten auch Kinderpflegerinnen sein. Aktuell gäbe es im Kreis Coesfeld noch genügend Erzieherinnen.

 

Frau Köstler-Mathes erfragt, ob 45 Stunden auch für Einjährige gebucht werden können.

 

Frau Dülker erklärt, dass dies möglich sei. In den Gruppen für unter Dreijährige wären daher auch zwei Ruheräume notwendig.

 

Auf die Frage von Herrn Janke, ob auch behinderte Kinder in den Einrichtungen betreut würden, antwortet Frau Dülker, dass dies der Fall sei und dass alle Kindertagesstätten in der Gemeinde Nordkirchen bzw. im Kreis Coesfeld integrativ arbeiten würden.

 

Frau Wellmann berichtet von der Nachfrage einer Mutter, die berufstätig sei und bedauere, dass Kindergartenplätze von Familien belegt würden, die solche Plätze nicht aufgrund von Berufstätigkeit sondern eher aus sozialen Gründen benötigen.

 

Frau Dülker erklärt dazu, dass für den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz keine Begründung notwendig sei und dass die Einrichtungen eigene Kriterien zur Belegung von Plätzen hätten.

 

Auf die Nachfrage von Frau Köstler-Mathes, ob nach Ansicht von Frau Dülker die Gemeinde Nordkirchen ihre Hausaufgaben im Bereich der Kinderbetreuung gemacht hätte, antwortet Frau Dülker, dass dies aus ihrer Sicht der Fall sei, dass die Gemeinde Nordkirchen sehr vorausschauend geplant habe und die hohe Nachfragequote gut abgedeckt wäre.

 

Abschließend betont Frau Schröer die enorme Belastung der Erzieherinnen, spricht ihre Anerkennung für diesen Berufszweig aus und bedankt sich bei Frau Dülker für den Vortrag.