Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Nordkirchen stimmt der 1. Änderung des „Landschaftsplanes Lüdinghausen“ des Kreises Coesfeld zu.


Frau Akono fragt nach den vorhandenen Kapazitäten für die Pflegearbeiten und möchte erfahren, ob das Personal ausreichend ist.

Herr Lachmann erklärt, dass die genannten Arbeiten – sobald diese in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen – auch vor der Änderung des Landschaftsplanes Lüdinghausen die Aufgabe der Gemeinde waren und diese bislang mit dem Personal abgedeckt werden konnte.

 

Auf die Frage von Herrn Pieper, woher die Vorgaben für die Gemeinde kommen, antwortet Herr Lachmann, dass es hierbei lediglich um eine Änderung des Landschaftsplanes Lüdinghausen gehe. Es handelt sich um ein zusammenhängendes Gebiet, welches nicht an der Gemeinde/-Stadtgrenze endet. Da sich Teile des Gebietes auf Flächen der Gemeinde Nordkirchen befinden, ist die Gemeinde ebenfalls bei der vorliegenden Änderung betroffen.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass die Kreise verpflichtet sind, Landschaftspläne aufzustellen. Er teilt mit, dass die Änderung aus Sicht der Verwaltung kein Problem darstelle.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 18:00:00 (J:N:E)