Frau Kundt berichtet über die aktuelle Flüchtlingssituation. Sie geht dabei aufgrund zuvor übermittelter Fragen auch auf die unterschiedlichen Aufenthaltstitel ein. Das Skript von Frau Kundt ist als Anhang beigefügt.

 

Nach ihrem Vortrag gibt es eine längere Diskussion über die Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete und die Probleme mit der jeweiligen Arbeitserlaubnis. Mehrere Ausschussmitglieder berichten von Personen, die sich gern einbringen würden und eine Beschäftigung suchten. Die bürokratischen Hürden und die langen Wartezeiten auf einen Sprachkurs werden allgemein bedauert. In diesem Zusammenhang weist Herr Kortmann darauf hin, dass Personen im Asylverfahren auch bei einer bereits erfolgten Ablehnung einen besonderen Schutz genießen, wenn sie eine Ausbildung absolvieren. Sowohl für die dreijährige Ausbildung als auch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach der Ausbildung besteht ein Schutz vor Abschiebung.

 

Weitere Nachfragen zum Umfang des Familiennachzugs, dem Aufenthalt von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sowie der Situation der Geflüchteten aus der Ukraine werden beantwortet.

 

Abschließend erklärt Herr Tönning, dass die Unterbringung der Geflüchteten weiterhin eine große Herausforderung darstelle. Frau Schröer appelliert daher an den anwesenden Pressevertreter, nochmal Vermieter zu bitten, Wohnungen bereit zu stellen.