Herr Klaas erklärt einleitend, dass mit Schreiben vom 10.02.2014 die Gemeinde Nordkirchen und andere Städte und Gemeinden einen Antrag des NABU und des B U N D erhalten haben, in dem diese aufgefordert werden, allgemein und durch besseres Arbeiten auf den eigenen Flächen im Sinne dieses Antrages tätig zu werden.

 

Hierzu wurde Herr Zimmermann, Geschäftsführer des Naturschutzzent-rums des Kreises Coesfeld e.V. zu dieser Ausschusssitzung eingeladen, um aus seiner Sicht zu dem Problem Stellung zu nehmen und Hand-lungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

Herr Zimmermann erhält das Wort und zeigt anhand einer Präsentation die Entwicklung des Artensterbens in Westfalen auf und erläutert Hand-lungsmöglichkeiten, etwa durch naturgerechtere Bewirtschaftung auch öffentlicher Flächen, Zurückhaltung beim Herbizideinsatz oder Erhalt von landschaftsprägenden Strukturen.

 

Nach der Präsentation werden einige Fragen und Anregungen seitens der Ausschussmitglieder vorgestellt.

 

Herr Stiens merkt an, dass in der Präsentation vor allem die Landwirt-schaft für den Artenrückgang seit 2008 verantwortlich gemacht werde. Dem könne er nicht zustimmen, da hier neben den Landwirten auch alle anderen Grundstückseigentümer anzusprechen seien. Mit den sonstigen Ausführungen sei er einverstanden.

 

Herr Tegeler erklärt hierzu, dass er aus persönlichen Nachbarschaftsver-hältnissen wisse, inwiefern sich die Landwirtschaft in den letzten Jahren zu Ungunsten eines nachhaltigen Umweltschutzes entwickelt habe. Es würden vor allem immer mehr Maisfelder angebaut. Die ursprüngliche Nutzung auf den meisten Ackerflächen werde nicht mehr angestrebt.

 

Herr Thomas Quante stellt klar, dass bereits einiges für den Naturschutz in der Gemeinde Nordkirchen getan worden sei. So sei in Südkirchen z.B. ein großes Regenrückhaltebecken mit angrenzender Feuchtwiese errichtet worden.

 

Herr Geiser erklärt, dass das Anschreiben eine deutliche Aufforderung an alle Bürger der Gemeinde Nordkirchen darstelle. Hier sei jedoch zu beachten, dass jeder Bürger und jeder Eigentümer eines Grundstückes zunächst nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten könne und man ihn nicht durch Gestaltungsregeln maßregeln dürfe.

 

Auf die Frage von Herr Lunemann, welche Erkenntnisse bezüglich des Artenrückganges in anderen Kreisen und Gemeinden gewonnen werden, antwortet Herr Zimmermann, dass dies im gesamten Land zu erkennen sei. Hier gebe es keine Flächen, die aus bestimmten Gründen, andere Vermutungen zulassen.

 

Positiv sei zu aber verzeichnen, dass große Städte ihre innerstädtischen Parklandschaften vergrößern wollen und dies auch bereits teilweise ge-tan hätten.

 

Herr Klaas geht am Beispiel der Mahd von Wegeseitenstreifen auf den Konflikt ein, z. B. wegen der Vogelbrut erst möglichst spät im Jahr zu mä-hen, aber von vielen Anliegern aus Gründen der Sauberkeit und des vermeintlichen oder tatsächlichen Samenfluges ein früheres Mähen gefordert werde.

 

Herr Clemens Quante dankt Herrn Zimmermann für die Ausführungen und verständigt sich mit den Ausschussmitgliedern darauf, hier keinen Beschlussvorschlag zu fassen.