Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt

  1. die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur Flächennutzungsplanänderung und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Standorte im Ortsteil Südkirchen, Zum Schembach 6, und im Kreuzungsbereich „Cappenberger Straße/Geisbeck“,
  2. die Einleitung des Verfahrens zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Nordkirchen für eine Fläche westlich der Straße „Zur Kläranlage“ und
  3. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für den Viehhandelsbetrieb Venneker für den Standort westlich der Straße „Zur Kläranlage“.

Die Standorte zu 2 und zu 3 ergeben sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 


Herr Bergmann erläutert, dass der Viehhandelsbetrieb Venneker bereits 2012 auf die Verwaltung zugegangen sei mit der Absicht, die notwendige betriebliche Expansion planerisch abzusichern. An dieser Stelle werde nun ein kurzer Überblick über die Entwicklung der letzten 2 Jahren bezüglich der Erweiterungsabsichten des Viehhandelsbetriebes gegeben.

 

Herr Klaas erklärt, dass in Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster und dem Kreis Coesfeld zunächst die Möglichkeit der Vergrößerung des Viehhandelsbetriebes und die Verlagerung des Verwaltungsgebäudes an die Cappenberger Straße / Wirtschaftsweg Geisbeck diskutiert wurde.

 

Im weiteren Verlauf des Prüfverfahrens kamen jedoch sowohl Bezirksregierung als auch der Kreis Coesfeld zu der Erkenntnis, dass die Vergrößerung in oben genannter Form nicht mit den baurechtlichen Voraussetzungen des § 35 des Baugesetzbuches vereinbar sei. Das Vorhaben werde als nicht realisierbar angesehen.

 

Aus diesem Grund wurden seitens der Gemeinde Nordkirchen alternative Standorte gesucht. Es hat sich gezeigt, dass nach planungsrechtlichen Vorgaben des Regionalplanes auf dem Gebiet der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Nordkirchen ein etwa 50.000 m² großes Grundstück, nördlich der L810 „Ermener Straße“, südlich der Kläranlage, in Frage komme.

 

Diese Fläche werde im Regionalplan als gewerblicher Entwicklungsbereich deklariert. Um jedoch konkretes Baurecht zu schaffen, müsse der Flächennutzungsplan geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Herr Bergmann erklärt, dass das Verfahren selbstverständlich von Anfang bis Ende transparent ausgestaltet werde. Alle Bürgerinnen und Bürger hätten die Möglichkeit, auch schon vor den formalen Beteiligungen nach dem BauGB Anregungen und Bedenken vorzubringen und sich zur Sache zu äußern. Diese Anregungen werden im Rahmen des Aufstellungs- und Änderungsverfahren berücksichtigt.

 

Herr Bergmann lädt aus diesem Anlass zu einer Bürgerinformationsveranstaltung am 29.04.2014 um 19:00 Uhr ins Bürgerhaus, Am Gorbach 2, ein.

 

Herr Thomas Quante erklärt für die CDU, dass man sich intensiv mit den Planungsabsichten des Viehhandelsbetriebes auseinandergesetzt und beraten habe. Man habe auch das gesamte Gemeindegebiet in die Überlegungen mit eingebunden, jedoch gebe es tatsächlich keine Alternative. Der Regionalplan zeige hier eindeutig, dass eine Expansion des Viehhandelsbetriebes aus regionalplanerischer Sicht nur an dieser Stelle realisierbar wäre.

 

Man wünsche sich ebenfalls ein transparentes Verfahren, in dem alle Anregungen von Bürgerinnen und Bürger Berücksichtigung finden. Es sei wichtig, alle in „ein Boot“ zu holen.

 

Er betont, dass der Viehhandelsbetrieb weitestgehend ein Logistik- und Transportunternehmen sei. Es sei nicht korrekt, dieses Unternehmen nur unter geruchsimmissionsrechtlicher Sicht zu betrachten.

 

Im Bereich des Schallschutzes sei später zu prüfen, ob evtl. über gesetzliche Forderungen hinausgehend weitere freiwillige aktive Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden sollten.

 

Ein erster Vorschlag zur Lärmreduzierung an der „Ermener Straße“ für die direkten Anlieger wäre ein Lärmschutzwall südlich der L810, nördlich des Baugebietes Große Feld III.

 

Herr Geiser fügt hinzu, dass insbesondere die Betriebsstruktur des Viehhandelsbetriebes näher zu beleuchten sei und diese später in den Abwägungsprozess zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Berücksichtigung finden.

 

Herr Klaas erklärt, dass zurzeit ca. 150 Mitarbeiter im Betrieb tätig seien. Durch die Vergrößerung des Betriebes sollen bis zum Jahr 2023 ca. 300 Mitarbeiter dort tätig sein. Es handelt sich überwiegend um LKW-Fahrer, aber auch Werkstattmitarbeiter und Büroangestellte. Weitere Informationen zu den innerbetrieblichen Abläufen werde der Unternehmer selber in der Bürgerversammlung am 29.04.2014 geben.

 

Herr Thomas Quante fragt nach, ob Gülle auf der Erweiterungsfläche des Viehhandelsbetriebes gelagert werde.

 

Herr Klaas erklärt hierzu, dass es keine Absicht gebe, dort eine Sammel­einrichtung für Gülle dort errichten zu lassen.

 

Herr Stiens fragt nach dem Grunderwerb für das 50.000 m² große Grundstück.

 

Herr Bergmann verweist darauf, dass der Betriebsinhaber des Viehhandelsbetriebes zunächst Planungssicherheit der Gemeinde Nordkirchen bräuchte. Erst danach werde es in die abschließenden Kaufverhandlungen gehen können.

 

Herr Tegeler erklärt für „Bündnis 90/ Die Grünen“, dass man grundsätzlich Probleme damit habe, wenn landwirtschaftliche Flächen wegfallen, versiegelt und neu bebaut würden. Man begrüße jedoch, dass in den Planungen nur noch 1 Standort zur Erweiterung des Viehhandelsbetriebes berücksichtigt werde.

 

Darüber hinaus sei es wichtig zu betonen, dass der Viehhandelsbetrieb in erster Linie ein Logistikunternehmen sei, welches sich durch den Viehtransport auszeichne. In erster Linie würden die LKW von der neuen Betriebsstelle losfahren und am Ende des Tages wieder dorthin zurückfahren. Der Transport zwischen den einzelnen Bauernhöfen und den Schlachtbetrieben laufe nicht über diesen hier angesprochenen Standort.

 

Er weist darauf hin, dass die Umweltrichtlinien und Schutzbestimmungen für Mensch und Tier einzuhalten seien und man darüber hinaus noch mehr machen müsse.

 

Herr Seidel bittet den Ausschussvorsitzenden, Fragen von den hier anwesenden Interessierten zuzulassen. Herr Clemens Quante stimmt dem zu.

 

Ein Bürger fragt nach, welche Betriebsabläufe an dem hier vorgestellten Standort zu erwarten seien.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die genauen Betriebsabläufe des Betriebes noch näher zu betrachten seien. Die Betriebsabläufe werden eine wichtige Rolle in den späteren Gutachten, die noch einzuholen sind, spielen. Genaue Ergebnisse können zu diesem Zeitpunkt nicht vorgestellt werden. Hier und heute gehe es in erster Linie darum, ein solches Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes und Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes einzuleiten. Diese Voraussetzung ist dazu nötig, um die entsprechenden Gutachten einzuholen und objektive Argumente dafür oder dagegen zu bekommen.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)