Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ entsprechend dem Lageplan zur Sitzungsvorlage und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der vorzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.

 

 


Zum Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ berichtet Herr Bergmann, dass zwischenzeitlich Gespräche mit dem Investor Herrn Kappenberg und dem Drogeriefachmarkt Rossmann geführt wurden. Auch einige Geschäftsinhaber der Schloßstraße seien in die Gespräche mit eingebunden worden. Die Investitionssumme belaufe sich insgesamt auf 1,4 Mio. Euro.

 

Herr Klaas ergänzt um Informationen zum genauen Standort und den örtlichen Gegebenheiten. Er verweist darauf, dass die Bebauungsplanänderung dann im Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt vorgestellt wird.

 

Herr Theis spricht sich für die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes aus, da dieser zu einem Grundversorgungszentrum dazugehöre. Damit sei Nordkirchen hervorragend aufgestellt. Allerdings bitte er darum, den bisherigen Anbietern von Drogerieartikeln Unterstützung zu leisten.

 

Auf die Frage von Herrn Rath bezüglich Parkplätze antwortet Herr Klaas, dass hier noch keine konkreten Erkenntnisse vorliegen würden. Für den gesamten Mühlenpark ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens ein Stellplatznachweis vorzulegen.

 

Die Frage von Herrn Geiser, ob bestimmte Sortimente von Rossmann nicht ins Angebot genommen werden, um den bisherigen Anbietern entgegen zu kommen, wird verneint.

 

Auch Herr Albin spricht sich für die Planungen aus, da dadurch wahrscheinlich auch einige Arbeitsplätze in Nordkirchen entstehen.

 


Abstimmungsergebnis: 26:00:00 (J:N:E)