Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne wird als Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses übernommen.

2.         Der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne wird unverändert als Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW übernommen.

3.         Aufgrund der Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss die Empfehlung an den Gemeinderat, folgendes zu beschließen:

3.1      Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2011 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 91.287.142,89 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 977.944,71 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von 977.944,71 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2012 vorgetragen und dort mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

3.2      Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Gesamtabschlusses 2011.

 

 

 

 


Herr Bergmann sagt einleitende Worte zur Prüfung des 2. Gesamtabschlusses. Die Wirtschaftsprüferin Frau Hahne wird begrüßt und erhält das Wort.

 

Frau Hahne stellt anhand einiger PowerPoint-Folien den Gesamtabschluss dar (Anlage 1) und erläutert den Konsolidierungskreis, im Besonderen die Kapital- und Schuldenkonsolidierung sowie das Gesamtergebnis. Sie weist auf die Komplexität der Sachverhalte hin und erklärt die Besonderheiten. Sie bedankt sich für die angenehme Zusammenarbeit.

 

Herr Scheuer bedankt sich bei Frau Hahne für die detaillierte Darstellung und eröffnet die Fragerunde.

 

Herr Theis und Herr Geiser bedanken sich ebenfalls bei Frau Hahne und bei der Verwaltung für die verlässliche Ausarbeitung des 2. Gesamtabschlusses.

 

Es bestehen keine weiteren Fragen zum Gesamtabschluss.

 

Herr Tönning stellt die Berichte der fachaufsichtlichen Prüfung des Kreises Coesfeld im SGB II, SGB XII und Kindergarten-Bereich vor. Die Prüfungsfelder seien ordnungsgemäß bearbeitet worden. Es wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Lediglich im SGB XII Bereich gab es einen Hinweis auf eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung der Mittagessen eines Klienten.

 

Herr Theis weist unter allgemeiner Zustimmung darauf hin, dass bei dieser Mängelrüge keinerlei Wirtschaftlichkeit gegeben sei.

 

Es bestehen keine weiteren Fragen.

 

Der Vorsitzende Herr Scheuer lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)