Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde nimmt die Bildung von Ermächtigungsübertragungen in Höhe von insgesamt 621.475,34 € (investiv 598.025,34 €, konsumtiv 23.450,00 €) gem. § 22 Abs. 4 GemHVO zur Kenntnis.

 

 


Zu dem Sachverhalt ergibt sich kein weiterer Erläuterungsbedarf.