Sitzung: 05.12.2013 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage: 112/2013
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde
nimmt die Bildung von Ermächtigungsübertragungen in Höhe von insgesamt 621.475,34
€ (investiv 598.025,34 €, konsumtiv 23.450,00 €) gem. § 22 Abs. 4
GemHVO zur Kenntnis.
Zu dem Sachverhalt ergibt sich kein weiterer Erläuterungsbedarf.