Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde nimmt die Bildung von Ermächtigungsübertragungen in Höhe von insgesamt 621.475,34 € (investiv 598.025,34 €, konsumtiv 23.450,00 €) gem. § 22 Abs. 4 GemHVO zur Kenntnis.

 

 


Herr Tönning erläutert die Verwaltungsvorlage.

 

Herr Bergmann betont, dass Nordkirchen im Vergleich zu den anderen Kommunen mit den Abschlüssen schon sehr weit sei.

 

Verständnisfragen werden beantwortet.

 


Der Ausschuss nimmt die Ermächtigungsübertragung zur Kenntnis.