Sitzung: 03.12.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 112/2013
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde
nimmt die Bildung von Ermächtigungsübertragungen in Höhe von insgesamt 621.475,34
€ (investiv 598.025,34 €, konsumtiv 23.450,00 €) gem. § 22 Abs. 4
GemHVO zur Kenntnis.
Herr Tönning erläutert die Verwaltungsvorlage.
Herr Bergmann betont, dass Nordkirchen im Vergleich zu den anderen Kommunen mit den Abschlüssen schon sehr weit sei.
Verständnisfragen werden beantwortet.
Der Ausschuss nimmt die
Ermächtigungsübertragung zur Kenntnis.