Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2011 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 86.126.129,55 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 777.625,81 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von 777.625,81 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2012 vorgetragen und dort mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von 777.625,81 Euro verrechnet.

2.         Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2011.

 

 


Zu dem Thema verweist Herr Tönning auf die ausführliche Vorstellung des Sachverhaltes durch Frau Hahne im Rechnungsprüfungsausschuss und erläutert noch einmal kurz die Ergebnisrechnung und die größten investiven Maßnahmen anhand von Schaubildern, die dem Protokoll als Anlage beigefügt sind.

 

Als Vorsitzender der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses bedankt sich Herr Scheuer für die geleistete Arbeit und bittet Herrn Bergmann darum, ein großes Kompliment an alle Beteiligten weiterzugeben.

 

Es erfolgt keine Wortmeldung.

 


Abstimmungsergebnis: 25:00:00 (J:N:E)