Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ für die Grundstücke Schloßstraße 5 und Schloßstraße 7.

 

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem Lageplan, der der Sitzungseinladung beilag.

 

 


Herr Klaas erläutert die geplante Änderung des Bebauungsplanes für die Grundstücke Schloßstraße 5 und Schloßstraße 7 und weist darauf hin, dass die Einleitung des Änderungsverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der geplanten Investorenausschreibung vorgeschlagen wird auch als Signal für die potentiellen Bewerber, dass die Gemeinde zu Änderungen der Anforderungen an die Neubebauung bereit ist.

 

Es erfolgt keine Wortmeldung.

 


Abstimmungsergebnis: 26:00:00 (J:N:E)