Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ für die Grundstücke Schloßstraße 5 und Schloßstraße 7.

 

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem Lageplan, der der Sitzungseinladung beilag.

 

 


Herr Bergmann erklärt einleitend, dass die Gemeinde Nordkirchen im Sommer dieses Jahres das Gebäude Schloßstraße 5, ehemalige Gaststätte Haus Westermann, gekauft habe. Des Weiteren sei das Grundstück Schloßstraße 7 im Oktober dieses Jahres gekauft worden. Beide Grundstücke erachte man als städtebaulich prägend für das Ortsbild Nordkirchens. Im Rahmen einer ergebnisoffenen Investorenausschreibung werden nun Angebote erwartet, die unterschiedliche Nutzungsinhalte von Wohnen über Gastronomie bis zu sonstigem Gewerbe und Einzelhandel zum Inhalt haben können. Dieses Interessenbekundungsverfahren werde von dem Büro Schmidt + Partner aus Dortmund begleitet. Sie bereitet die Ausschreibung vor, die im ersten Quartal 2014 erfolgen soll.

 

Diese Änderung des Bebauungsplanes Mühlenstraße-Süd soll nun als Signal für Investoren gelten, die mögliche Vorschläge bei der Gemeinde Nordkirchen einreichen können. Die Gemeinde Nordkirchen möchte bei möglichen Investoren das Interesse wecken.

 

Herr Klaas stellt die bisher bestehenden Festsetzungen für dieses Grundstück vor.

 

Man stellt fest, dass im Rahmen dieser Ausschreibung die Verkehrssituation an der Ecke Haus Westermann überdacht werden müsse. Es sei klar, dass an dieser Stelle ein breiterer Gehweg errichtet werden müsse. Mit dem hier genannten Beschlussvorschlag soll zunächst das Verfahren zur Bebauungsplanänderung eröffnet werden. Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung mit möglichen Investoren über die Festsetzungen und über einzelne Planungsinhalte weiter sprechen müssen.

 

Herr Thomas Quante erklärt für die CDU, dass diese Bebauungsplanänderung ein guter Ansatz sei, um mit möglichen Investoren in Gespräche zu gehen. Der Ankauf der Grundstücke Schloßstraße 5 und 7 eröffne für die Gemeinde Nordkirchen insgesamt langfristige Perspektiven. Diese Grundstücke halte man ebenfalls für städtebaulich prägend. Des Weiteren begrüße man das Verfahren zur ergebnisoffenen Investorenausschreibung. In diesem Verfahren sollte man jedoch gewisse Rahmenbedingungen setzen. Ein Aspekt wäre z. B., diesen typischen Dorfcharakter des Ortskerns Nordkirchens als Rahmenbedingung zu setzen. Das neue Gebäude sollte nicht in der Sichtachse zwischen Kirche und Schloss stehen.

 

Herr Tegeler für die Gruppe begrüßt ebenfalls den Ankauf der Grundstücke Schloßstraße 5 und 7 und hält das Interessenbekundungsverfahren für den richtigen Schritt. Es gebe hier diverse Verbesserungsmöglichkeiten, wie bereits benannt, die Sichtachse und die Verkehrssituation. Man plädiere hierfür, dass im vorderen Bereich des Grundstückes eine Zweigeschossigkeit vorgeschrieben werde, um diesen typischen dörflichen Ortscharakter beizubehalten.

 

Herr Heyer fragt nach, wer zu diesen Ausschreibungsunterlagen Zugang habe und ob es sich dabei um eine bundesweite Ausschreibung handele.

 

Herr Bergmann entgegnet, dass es sich hierbei um keine Ausschreibung handele, sondern die Gemeinde Nordkirchen ein zweistufiges Interessenbekundungsverfahren eröffnen werde. Dieses Verfahren werde im Internet und diversen Fachzeitschriften veröffentlicht.

 

Herr Janke möchte wissen, ob das Büro Schmidt + Partner aus Dortmund als Planungsgrundlagen den aktuellen Bebauungsplan nehme oder bereits eigene Änderungsgedanken mit einfließen lasse.

 

Herr Klaas antwortet, dass das Büro Schmidt + Partner unter Berücksichtigung der geltenden Planunterlagen arbeite, sich jedoch im Verfahren Änderungsnotwendigkeiten ergeben könnten.

 

Herr Stiens fragt nach dem Zeitrahmen für dieses Interessenbekundungsverfahren.

 

Herr Bergmann erklärt, dass das Interessenbekundungsverfahren Anfang nächsten Jahres starten werde. Im Frühjahr nächsten Jahres werde man die ersten Ergebnisse vorstellen können. Er weist darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt nicht über einzelne Festsetzungen gesprochen werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt soll die Gemeinde Nordkirchen nur das Signal äußern, dass man bereit sei, die Festsetzung des aktuell bestehenden Bebauungsplanes zu überdenken und zu ändern.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)