Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ für den Änderungsabschnitt 1 am Kleimanns Weg zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches. Die Begründung zu dieser Bebauungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen.

 

Der Änderungsabschnitt 2 wird in einem separaten Änderungsverfahren weiter bearbeitet.

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Im Rahmen der Bebauungsplanänderung wird der 2. Änderungsbereich an der Ecke Bergstraße / Boländers Wiese zunächst herausgenommen. Es gebe im Moment Grundstücksinteressenten, denen der aktuelle Bebauungsplan „Rosenstraße-West“ zur Realisierung ihres Bauvorhabens ausreiche. Eine Erhöhung der Anzahl der zulässigen Wohnungen sei dafür nicht erforderlich.

 

Im 1. Änderungsbereich sollen zwei „Hinterland-Grundstücke“ bebaut werden. Dies erfordert eine Anpassung der Baugrenzen.

 

Herr Tegeler erklärt, dass der Gemeinde Nordkirchen kein finanzieller Nachteil durch die Änderungsabsichten widerfährt. Es sei schließlich eine bessere Vermarktung möglich.

 

Nach kurzer Diskussion und breiter Zustimmung im Ausschuss lässt Herr C. Quante abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: 13:00:00 (J:N:E)