Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 01, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt folgende Änderungen bestehender Bebauungspläne zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie die zugehörigen Begründungen hierzu:

 

·                4. Änderung des Bebauungsplanes „Selmer Straße“, Ortsteil Nordkirchen,
wegen des Spielplatzes Asternweg/Dahlienweg

·                1. Änderung des Bebauungsplanes „Äckern“, Ortsteil Nordkirchen,
wegen des Spielplatzes am Lerchenweg

·                1. Änderung des Bebauungsplanes „Dörfer Kamp“, Ortsteil Nordkirchen,
wegen des Spielplatzes Dörfer Kamp

·                4. Änderung des Bebauungsplanes „Lohkamp“, Ortsteil Südkirchen,
wegen des Spielplatzes Ulmenweg

·                1. Änderung des Bebauungsplanes „Kaperberg“, Ortsteil Capelle,
wegen des Spielplatzes Geistkamp

 

 


Zu dem Sachverhalt erläutert Herr Klaas, dass der Spielplatz im Dörfer Kamp im letzten Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt eingehender diskutiert wurde aufgrund der Eingaben von Nachbarn. Im Ergebnis sei aber auch dieser Spielplatz im Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt nicht anders behandelt worden als die anderen. Auch an dieser Stelle werde ein normales Baugrundstück mit zweigeschossiger Bauweise ermöglicht. Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt habe den vorliegenden Beschlussvorschlag dem Rat so empfohlen. Es handele sich um Änderungen der Bebauungspläne, in denen die Spielplatzdarstellung entfalle und eine Wohngebietsdarstellung neu erfolge.

 

Herr Fuchs äußert seine persönliche Meinung dahingehend, dass er aus Gründen der Familienfreundlichkeit eine Umwidmung von Spielplätzen eher ungünstig empfinde und daher dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen könne.

 

Herr Geiser äußert sich für die CDU-Fraktion, dass diese die Umwidmung sehr begrüße. Bereits vor mehreren Jahren sei ein Anlauf versucht worden, der allerdings misslungen sei und die CDU-Fraktion könne heute dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Die Fragen von Herrn Janke beantwortet Herr Klaas dahingehend, dass durch die neueren Festsetzungen kein neuer Haustyp entstehe, der die Maßstäblichkeit des ursprünglichen Baugebietes übersteige. Gewisse Lockerungen im Vergleich zu der alten Bebauungsplanfestsetzung seien allerdings vorhanden. Darüber hinaus würden die stillgelegten Flächen weiterhin gepflegt, bis sich ein neuer Eigentümer gefunden habe.

 

Auch Herr Tegeler ist der Meinung, dass sich insgesamt die Situation in Nordkirchen dadurch nicht verschlechtere. Die Verwaltung habe ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt und damit könne auch er der Vorlage zustimmen.

 


Abstimmungsergebnis: 27:01:00 (J:N:E)