Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 04, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag

 

Die neuen Richtlinien der Gemeinde Nordkirchen zur freiwilligen Förderung der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit treten zum 01.01.2014 in Kraft.

 

Vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen werden bis auf Weiteres die Mittel wie folgt verteilt:

 

·                Basisförderung         10.000 Euro

·                Projektförderung      12.500 Euro

 

Jeweils zu den jährlichen Sitzungen des Gremiums, welches über die Förderung entscheidet, werden die vier Vertreter des Rates von den Fraktionen benannt (derzeit zwei Vertreter der CDU und zwei Vertreter der Gruppe).

 

 


Nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Bergmann, in der er auf die überwiegend historisch gewachsenen und nicht mehr zeitgemäßen Richtlinien zur freiwilligen Förderung hinweist, fasst Herr Tönning die Kernpunkte der neuen Richtlinien, die in einem nach seiner Einschätzung konstruktiven Prozess zwischen Verwaltung und Politik erarbeitet wurden, zusammen.

 

Die Förderung richtet sich demnach nur noch an Kinder und Jugendliche und wird in eine Basisförderung (10.000,00 €) und eine Projektförderung (12.500,00 €) aufgeteilt.

 

In der Konsequenz werden Vereine mit nur erwachsenen Mitgliedern nicht mehr gefördert, Vereine mit Kindern und Jugendlichen bekommen in etwa den gleichen Zuschuss wie bisher.

 

Er erläutert, dass der ursprüngliche Haushaltsansatz von 25.000,00 € auch weiter für Jugendarbeit zur Verfügung stünde. Es bestünde eine Sonderregelung mit dem SC Capelle über eine Förderung in Höhe von 2.500 €, sodass mit den verbleibenden 22.500,00 € der bisherige Umfang der Förderung erhalten bliebe.

 

Herr Scheuer beantragt die Erhöhung der vorgesehenen Basisförderung von 10.000,00 € auf 12.500,00 €.

 

In der anschließenden Diskussion wird klargestellt, dass die vorgeschlagene Aufteilung keine Kürzung der Zuschüsse, weder für den SC Capelle noch für die anderen Vereine bedeuten würde.

 

Frau Schröer stellt den Antrag von Herrn Scheuer zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis: 07:09:02 (J:N:E)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis: 13:04:01 (J:N:E)