Förderung Moderne Sportstätten

 

Frau Kundt berichtet, dass die Gemeinde Nordkirchen aus dem Programm „Moderne Sportstätten 2022“- Teil 2 eine Förderung in Höhe von 38.215 € erhalten werde. Die Förderung sei für einen Mehrgenerationen- bzw. Bewegungsplatz im Bereich des Bürgerhauses vorgesehen. Weitere Planungen und Absprachen seien noch erforderlich.

 

Jugendarbeit im Ortsteil Südkirchen

 

Frau Kundt nimmt Bezug auf den Artikel der Ruhr-Nachrichten vom 11. November 2022 über die Jugendarbeit in Südkirchen und die sogen. „Zentrale“ im Keller des Pfarrheims. Im Artikel wurde der Eindruck erweckt, dass das Angebot in Kürze beendet werden müsste. Das ist nicht der Fall. Leider wurde der Artikel veröffentlicht bevor die Jugendhilfe Werne auf die per Mail übermittelten Fragen zur Fortsetzung des Angebots reagieren konnte.

 

Seit ca. zwei Jahren gibt es die sogen. „Zentrale“ in Südkirchen im Keller des Pfarrheims. Einmal pro Woche machen Jugendgruppenleiter aus Südkirchen ein Angebot für Kinder und jüngere Jugendliche. Darüber hinaus nutzen diese Jugendlichen den Keller selbstverwaltet und eigenverantwortlich als Treffpunkt.

 

Das Angebot wird vom JuNo begleitet und durch Projektmittel des Landesjugendamtes finanziert. Die Finanzierung ist bis zum 30. April gesichert. Ein erneuter Förderantrag soll gestellt werden. Sollte dieser nicht bewilligt werden, wird die Verwaltung mit der Jugendhilfe Werne alternative Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten eruieren. Das Angebot soll erhalten bleiben. Auch der Mietvertrag mit der Kirchengemeinde hat weiterhin Bestand.

 

 

Gesetzesänderung Bürgergeld ab 01.01.2023

 

Frau Kundt berichtet, dass es im Sozialrecht drei wichtige Veränderungen zum 01.01.2023 gebe, die alle mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen verbunden sein werden. Das Bürgergeld und der damit verbundene erhöhte Regelbedarf werde voraussichtlich zu einem Anstieg der Fallzahlen führen.

 

Beim Wohngeld rechne man allgemein mit einer Verdreifachung der Anträge.

Die dritte Veränderung ist das Chancen-Aufenthaltsgesetz. Dadurch erhalten langjährig geduldete Personen für 18 Monate die Möglichkeit zu beweisen, dass sie sich auf dem Arbeitsmarkt integrieren können. Damit einher geht ein Wechsel aus dem Asylbewerberleitungsgesetz in den Rechtskreis des SBG II.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass diese Veränderungen und der damit verbundene Personalbedarf auch auf der Bürgermeisterkonferenz erörtert wurden. Viele Kommunen hätten Personalnot.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Wellmann erläutert Frau Kundt die Eckpunkte des Bürgergeldes und den Paradigmenwechsel vom „Fördern und Fordern“ hin zum „Begleiten auf Augenhöhe“.