Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Oberstraße – 2. Abschnitt“ einschließlich der dazugehörigen Begründung zur Satzung.


Herr Bergmann stellt den Sachverhalt vor und verweist auf die Beratungen im Ausschuss für Bauen und Planung.

 

Er lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: 26:00:00 (J:N:E)