Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern am Offenen Ganztag der Grundschulen der Gemeinde Nordkirchen zum 01.08.2023 gemäß Anlage 1 dieser Vorlage.


Frau Kundt stellt den Sachverhalt vor und verweist auf die Beratungen im FSSKA.

 

Wie im Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur besprochen, wird in der Satzung im § 1 Abs. 2 der Begriff „Jahresbeitrag“ durch den Zusatz „01.08.-31.07.“ konkretisiert.

 

In § 7 Abs. 1, Satz 1, werden hinter dem Begriff „Kindertageseinrichtung“ die Wörter „oder den Offenen Ganztag“ eingefügt.

 

Frau Wellmann erklärt, dass den Eltern der betroffenen Kinder sehr wichtig ist, dass die Ferienbetreuung gewährleistet ist und dies im Betrag enthalten sei. Sie fragt, ob dieser Punkt nicht in die Satzung mit aufgenommen werden kann.

 

Herr Bergmann antwortet, dass mit der Jugendhilfe Werne als Träger abgesprochen ist, dass wie bisher in den Oster- und Herbstferien sowie drei Wochen in den Sommerferien eine verlässliche Betreuung gewährleistet ist. Dies wird ausdrücklich im Protokoll aufgenommen.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: 26:00:00 (J:N:E)