Beschluss

 

Der Ausschuss nimmt die Erläuterungen zum Landschaftsplan „Lüdinghausen“ zur Kenntnis.

 

 


Herr Klaas erläutert einleitend, dass die Unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte Landschaftspläne aufzustellen haben. In Landschaftsplänen sollen Regelungen zum Naturschutz, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung getroffen dargestellt werden.

 

Herr Klaas übergibt das Wort an Herrn Grömping, Leiter der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld.

 

Herr Grömping erläutert, dass der Kreis Coesfeld den Landschaftsplan (Abk. „LP“) „Lüdinghausen“ aufstellen möchte. Im Einzugsgebiet dieses Landschaftsplanes seien Teile im Nordwesten der Gemeinde Nordkirchen. Der LP werde auch als „Bebauungsplan des Außenbereichs“ im weiteren Sinne betrachtet, da mit einem LP maßgebende Regelungen auch für das Bauen im Außenbereich festgelegt werden. Da bereits über 60 % der Kreisfläche durch Landschaftsplanung abgedeckt werde, könnten durch die Aufstellung des LP „Lüdinghausen“ weitere einheitliche Regelungen des Kreises Coesfeld auch in Teilen des Gemeindegebietes angewendet werden.

 

Herr Grömping übergibt das Wort an Herrn Schrameyer, Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld.

 

Herr Schrameyer erklärt, dass der Zweck eines LP zum einen sei, Schutzgebiete auszuweisen und zum anderen die Pflege und Entwicklung des Gebietes festzulegen.

 

Der Kreistag werde vermutlich Ende 2013 / Anfang 2014 die öffentliche Auslegung des LP „Lüdinghausen“ beschließen, damit im Frühjahr 2014 die Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung beteiligt werden können. Des Weiteren werden die Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt.

 

Der LP „Lüdinghausen“ erstreckt sich über eine Fläche von 8.300 ha, hiervon liegen ca. 970 ha auf Gebiet der Gemeinde Nordkirchen.

 

Herr Schrameyer stellt einzelne Planinhalte vor. Er betont, dass weiterhin privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich, auch im Gebiet des Landschaftsplanes, zulässig seien.

 

Herr Stiens fragt, ob die vom LP betroffenen Grundstückseigentümer direkt befragt und angeschrieben worden seien.

 

Herr Grömping erklärt, dass bei der Masse an Eigentümern eine direkte Beteiligung nicht möglich, aber auch nicht gefordert sei. Man habe jedoch mit den größten Grundstückseigentümern bereits im Vorfeld gesprochen. Gesprochen wurde mit den gewählten Vertretern der Landwirtschaft.

 

Herr Appel stellt fest, dass im Rahmen der Energiewende immer mehr sog. Energietrassen durch die Bundesrepublik verlaufen. Hierzu werde die Frage gestellt, ob der LP „Lüdinghausen“ solche Trassen bereits berücksichtigt bzw. im Kreisgebiet überhaupt solche Trassen geplant seien.

 

Herr Grömping erklärt, dass ihm solche Planungen zurzeit nicht bekannt seien. Sollten in Zukunft solche Energietrassen auf Kreisgebiet errichtet werden, werde ein LP wenig bis keine Berücksichtigung bei einer solchen Planung finden. In diesem  Moment stehen andere Belange im Vordergrund.

 

Herr T. Quante merkt an, dass es vereinzelte Gebäude im Außenbereich gebe, deren Eigentümer keine Landwirtschaft mehr betreiben. Man stelle sich die Frage, ob für diese Eigentümer ein sog. Baurecht für privilegierte Bauvorhaben geschaffen werde.

 

Herr Grömping stellt klar, dass das nicht privilegierte Bauen im Außenbereich durch den LP nicht gefördert bzw. unterstützt werde.

 

Herr Albin fragt nach, inwiefern Wirtschaftswege im Außenbereich im LP Berücksichtigung finden.

 

Herr Grömping erläutert hierzu, dass der LP die Wirtschaftswege wahrnehme und aufgenommen habe, jedoch hierzu keine Aussagen treffen werde.

 

Herr Janke greift die Frage von Herrn Stiens auf und möchte wissen, inwiefern sich Grundstückseigentümer gegen den LP „Lüdinghausen“ wehren können. Es könne sein, dass einige Grundstückseigentümer überhaupt kein Interesse an dem LP haben.

 

Herr Schrameyer erklärt, dass Bedenken und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei der Gemeinde oder beim Kreis Coesfeld abgegeben werden können. Bei mündlichen Einwänden werden diese zu Protokoll gebracht, woraufhin nach der öffentlichen Auslegung eine Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen erfolgen werde. Der Kreisverwaltung werde schließlich die vorgebrachten Bedenken dem Kreistag vorlegen, welcher dann zu entscheiden habe.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)