Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen. Die bestehende Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.

 

Die zugrunde liegende Kalkulation Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2023 wird angenommen und beschlossen.


Herr Bergmann stellt die Sitzungsvorlage vor und lässt Herrn Tönning die Details erläutern.

 

Durch die gestiegenen Kosten durch u.a.  Abfuhrkosten, Transport, Deponiekosten sowie allgemeinen Preissteigerungen steigt die Gebühr an.

 

Herr Stierl fragt an, woher die Preissteigerungen kommen und ob diese gerechtfertigt sind. Die Mehrkosten resultieren aus den Kosten der Firma Remondis, u.a. Energiekosten, Spritkosten.

 

Die WBC (Wirtschaftsbetrieb Kreis Coesfeld), als zentraler Koordinator der gemeinsamen Müllausschreibungen/ -koordination der Kommunen des Kreises Coesfeld, prüft und beurteilt die Preisanpassungen als notwendig.


Abstimmungsergebnis: 16:00:01 (J:N:E)