Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Münsterstraße“ im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Herr Lachmann erläutert ausführlich den Sachverhalt.

 

Auf die Nachfrage, ob das Niederschlagswasser in das vorhandene Regenrückhaltebecken „Im Wiesengrund“ eingeleitet werden kann, erklärt Herr Lachmann, dass bereits in der Ursprungsplanung des Baugebietes das RRB ausreichend bemessen wurde.

 

Herr T. Quante hält die Planung für eine gute Nachverdichtung. Dabei sollten alle Nachbarn, die direkt davon betroffen sind, mit in die Planung einbezogen werden. Außerdem soll die Parkplatzsituation des Ärztehauses am Kirchplatz berücksichtigt werden. Der Parkplatzdruck ist hier enorm hoch. Für das Plangebiet sollte wieder die Regelung der 1,5 Stellplätze je Wohneinheit eingeführt werden.

 

Frau Spräner merkt an, dass die Flächenversiegelung zu berücksichtigen sein sollte und fragt nach, ob die Festlegung auf Rasengittersteine eine Versickerung des Niederschlagswasser ermöglichen könnte.

 

Herr Baier erklärt, dass für die Planung und den Tiefbau ohnehin ein Bodengutachten erstellt werden muss, sofern noch kein Gutachten aus der vorigen Planung des gesamten Baugebietes „Münsterstraße“ vorliegt. Die meisten Böden in der Gemeinde seien sehr lehmig, wodurch eine Versickerung an Ort und Stelle eher schwierig ist.


Abstimmungsergebnis: 19:00:00 (J:N:E)