Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt nach § 2 BauGB die Einleitung von Verfahren

 

  • zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen mit der Zweckbestimmung der Ausweisung neuer Vorrangzonen für Windenergieanlagen und der Anpassung der bereits dargestellten Zone Beifang/Osterbauerschaft,

  • zur Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen für die Bereiche „Berger“, „Piekenbrock“ und „Osterbauerschaft“ und

  • zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Windvorranggebiet Beifang/Osterbauerschaft.

 


Herr Bergmann erläutert den Beginn und den Verlauf des Entscheidungsfindungsprozesses zum Thema Windenergie. Er verweist auf die zwei Infoveranstaltungen und die verschiedenen Termine in den politischen Gremien.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt er die aktuelle Situation anhand einer PowerPoint-Präsentation dar, die als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt ist. Er verweist auf die aktuellen Entscheidungen der Nachbarkommunen Olfen und Senden (für den Ortsteil Ottmarsbocholt), die entsprechende Beschlüsse gefasst hätten und über die in den Lokalzeitungen berichtet worden sei. Auch in Werne und Lüdinghausen werde an dem Thema „Ausweisung von Vorrangzonen“ gearbeitet.

 

Im Verlauf der Entwicklung seien gesetzliche Änderungen, wie zum Beispiel höhere Abstände zur Wohnbebauung oder auch neue Umweltaspekte eingeflossen, aber auch finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger seien nun möglich.

 

Herr Klaas ergänzt den Sachverhalt um die rechtlichen Rahmenbedingungen. Er teilt mit, dass hier das Baugesetzbuch maßgeblich und bereits seit 1997 dafür eine Privilegierung im Außenbereich gesetzlich verankert sei. Diese Norm könne ergänzt werden durch kommunale Planungen. Die von ihm gezeigten Karten mit maximal möglichen Eignungsbereichen und einem minimalen Flächenangebot aufgrund der stärkeren Gewichtung von weicheren Ausschlussfaktoren seien nicht das Ende der Planung, sondern sollten als Arbeitsgrundlage dienen. Die Gemeinde habe hier die Möglichkeit, das gesetzlich eingeräumte Steuerungsrecht auch wahrzunehmen. Es müsse allerdings begründbar und nachvollziehbar sein.

 

Für die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner und für die Ratsmitglieder erläutert Herr Klaas das Standortkonzept, welches in Form von zwei Übersichtskarten der Verwaltungsvorlage beigefügt ist. Er macht deutlich, dass alle in Gelb dargestellten Flächen in Frage kämen, allerdings wolle es die Verwaltung so nicht. Aktuell würde nur diskutiert über die Alternativkarte, die für alle sichtbar deutlich weniger und kleinere Flächen für mögliche Windvorranggebiete darstelle. Aber auch über diese Flächen werde heute nicht entschieden, sie würden lediglich als Arbeitsgrundlage dienen, soweit heute ein positiver Beschluss gefasst würde.

 

Herr Scheuer erklärt für die Gruppe, dass aufgrund der aktuellen Energiepolitik Windkraftanlagen unverzichtbar seien, auch Nordkirchen könne sich der Entwicklung nicht entziehen. Tatsächlich seien sie keine Verschönerung für das Landschaftsbild, dennoch möchte die Gruppe im Bereich Windenergie eine geordnete Entwicklung. Das ausführliche Statement liegt dem Protokoll als Anlage 3 bei.

 

Herr Geiser erklärt für die CDU-Fraktion, dass kein Thema die politischen Gremien über 10 Jahre lang so beschäftigt habe wie die Windenergie. Für die CDU-Fraktion sei die Güterabwägung zwischen regenerativer Energie und der Verträglichkeit für Mensch, Natur und Landschaftsbild nicht einfach gewesen. Im Ergebnis könne die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag allerdings nicht zustimmen. Es bestehe bereits seit 2009 ein gültiger Bebauungsplan. Aus Sicht der CDU-Fraktion gebe es keine sachlichen Gründe, eine Änderung anzustreben. Die vom Bürgermeister befürchtete mögliche Niederlage vor Gericht bei einem Klageverfahren sei nicht erwiesen und auch ein neuer Windenergieerlass mache den damaligen Beschluss nicht ungültig. Die vollständige Grundsatzerklärung ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Herr Nölkenbockhoff erklärt, dass er eine andere Meinung vertrete als die, die für die Gruppe vorgestellt worden sei. Er persönlich könne dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Theis bestätigt die Aussage von Herrn Geiser, dass der Schutz des Landschaftsbildes ein hohes Gut sei. Dennoch müsse auch in Deutschland eine gesicherte Energieversorgung gewährleistet werden. Die SPD-Fraktion werde daher den Beschlussvorschlag mittragen.

 

Herr Reichmann macht deutlich, dass es nicht um die Entscheidung ja oder nein gehe, sondern um die Abwägung von Vor- und Nachteilen. Die Schilder der Windkraftgegner, die inhaltlich aussagen würden, dass Windkraft Tiere töte, seien albern. Atomkraft töte alles. Im Übrigen seien die Schilder der Windkraftgegner nicht von Windkraftbefürwortern zerstört worden (Bezug auf Zeitungsartikel).

 

Frau Köstler-Mathes geht ein auf die Bürgerinitiative und die beängstigenden Aussagen zum Thema Infraschall. Sie habe sich bei der TU Göttingen informiert und habe erfahren, dass zum Beispiel auch Bäume und Gewässer Infraschall verursachen würden. Der Infraschall zum Beispiel der Funne sei so hoch, dass diese eine höhere Belastung sei als eine Windkraftanlage, die 500 m davon entfernt stehe. Die Belastung durch Infraschall bei einem  Spaziergang an der Nord- oder Ostsee sei um ein Vielfaches höher. Zusätzlich habe die TU in Dortmund Untersuchungsergebnisse darüber, dass zum Beispiel ein verspiegeltes Hochhaus für Vögel eine höhere Gefährdung darstelle als eine Windkraftanlage. Sie habe den Eindruck, dass aufgrund der Informationen durch die Bürgerinitiative Ängste geschürt würden, die auch teilweise durch große Unwissenheit verursacht seien. Sie stimme dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Herr Albin erklärt für die Fraktion der Grünen, dass diese ebenfalls dem Beschlussvorschlag zustimmen würde, da die derzeitigen in Nordkirchen noch geltenden Vorgaben für einen Windanlagenbetrieb nicht mehr wirtschaftlich seien.

 

Herr Janke erinnert an den alten Ratsbeschluss zum Bebauungsplan „Beifang“, der damals einstimmig gefasst worden sei. Die neuen Anlagen seien zwar höher, aber dafür weiter vom Ort weg und in der Anzahl weniger.

 

Herr Wacker ergänzt, dass der damalige Beschluss auch schon ein Kompromiss gewesen sei, woran die CDU-Fraktion auch heute noch festhalten möchte. Er weist darauf hin, dass es sich bei der Entscheidungsfindung um einen demokratischen Prozess handle und bittet die Anwesenden, insbesondere auch die Investoren darum, dieses auch zu akzeptieren.

 

Herr Bergmann erklärt, dass eine demokratisch gefällte Entscheidung dann auch akzeptiert werden müsse, ein so wichtiges Thema allerdings nicht mit knappen Mehrheiten für Nordkirchen entschieden werden könne. Aus diesem Grunde werde er sich der Stimme enthalten. Seine ausführliche Erklärung ist als Anlage 5 der Niederschrift beigefügt.

 

Im Namen der Gruppe beantragt Herr Scheuer namentliche Abstimmung und ergänzt, dass bei der Abstimmung kein Fraktionszwang vorliege.

 

Herr Pieper wehrt sich ausdrücklich gegen die Aussage des Bürgermeisters (siehe Anlage 5) und betont, dass die CDU-Fraktion sich durchaus mit der Sachlage beschäftigt habe.

 

Im Namen der CDU-Fraktion beantragt Frau Wellmann geheime Abstimmung.

 

Die geheime Abstimmung geht der namentlichen Abstimmung vor.

 

Herr Bergmann bildet eine Zählkommission, bestehend aus Herrn Rath, Herrn Lübbert und Frau Kammert.

 

Er erklärt, dass ein nicht gekennzeichneter Stimmzettel als Enthaltung gewertet werde.

Ein Ja bedeute eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

Ein Nein bedeute eine Ablehnung des Beschlussvorschlages.

 


Nach Abschluss des Wahlganges:

 

Abstimmungsergebnis: 14:14:01 (J:N:E)

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.