Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 00, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Nordkirchen zur Übertragung der Überwachung von Kleinkläranlagen im Gemeindegebiet Nordkirchen zu.

 


Herr Klaas berichtet, dass es sich bei dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung um die Überprüfung von Kleinkläranlagen handele. Momentan gebe es eine getrennte Zuständigkeit zwischen Kreis und Gemeinde. Der Kreis Warendorf habe dieses Verfahren bereits umgestellt, in dem die Kommunen die Aufgabe komplett auf den Kreis übertragen hätten. Die Verwaltung halte dieses Verfahren für sinnvoll und möchte daher die kommunale Aufgabe ebenfalls auf den Kreis Coesfeld im Rahmen der ÖrV übertragen.

 

Auf die Frage von Herrn Reichmann, ob damit Gebühren für die Eigentümer verbunden seien, antwortet Herr Klaas, dass pro Besuch etwa 40 € anfallen würden. Es könnten auch 50 bis 60 € je nach Dauer der Überprüfung werden. Entscheidend sei die Gebührenordnung des Kreises.

 

Herr Tegeler erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.

 


Abstimmungsergebnis: 27:00:01 (J:N:E)