Herr Lachmann berichtet über den aktuellen Stand zum Thema Windkraftplanung. Dabei erläutert er, dass derzeit noch nicht abschließend geplant werden könne, da es Gesetzesänderungen geben werde.

Herr Bergmann ergänzt, dass den Kommunen die Planungshoheit entzogen wird, da die Flächenvorgabe zukünftig über die Regionalplanung umgesetzt werden solle. Bis Januar 2024 können Kommunen noch neue Flächennutzungspläne mit Ausschlusswirkung aufstellen. Bestehende Flächennutzungspläne mit Konzentrationszonen bleiben bestehen. Die Gemeinde Nordkirchen sollte somit den Flächennutzungsplan bis Anfang 2024 fertiggestellt haben, sodass die Kommune weiterhin Steuerungswirkung besitze.