Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Oberstraße – 2. Abschnitt“ einschließlich der dazugehörigen Begründung zur Satzung.

 

 


Herr Baier erläutert den Sachverhalt.

 

Der Bebauungsplan stellt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte dar.

 

In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befindet sich der Lebensmittelmarkt mit seiner Anlieferungsrampe. Durch eine Lärmimmissionsprognose hat die Gemeinde festgestellt, dass das Plangebiet erhöhtem Lärm ausgesetzt ist. Die überbaubaren Flächen wurden entsprechend weiter Richtung Westen verschoben. Ein Lärmkonflikt kann somit ausgeschlossen werden.

 

Frau Spräner für die Grünen erklärt, dass sie die Planungen begrüßen. Die Abwägungstabelle enthält die Aussage, dass die Verwaltung auf Hinweis des Lippeverbandes das Pflanzen von Baumrigolen nur empfehle und nicht festsetze. Es wird darum gebeten, dies zu ändern.

 

Herr Baier erklärt, dass dies mit dem noch zu beschließenden Investor besprochen werde.


Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)