Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ in der Ortslage Nordkirchen. Die Änderungsbereiche eins und zwei ergeben sich aus dem beiliegenden Lageplan.

 

 


Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ beinhaltet die Überplanung von zwei Teilbereichen im 1. Bauabschnitt. Bei dem 1. Teilbereich soll eine veränderte Grundstücksaufteilung geschaffen werden. Hierzu müssen die überbaubaren Flächen entsprechend vergrößert werden. Im 2. Teilbereich soll die Begrenzung der Zahl der Wohnungen je Grundstück von zwei auf vier angehoben werden.

 

Herr Tegeler erklärt, dass die Anhebung der Begrenzung der möglichen Wohnungen an dieser Stelle sinnvoll sei. In der Umgebung seien einige Mehrfamilienhäuser errichtet worden. Es bestehe auch Bedarf an entsprechenden Mietwohnungen.

 

Auf die Frage von Frau Wellmann, ob es für zu ändernden Bereiche bereits Interessenten gebe, bejaht Herr Klaas dies.

 

Herr Thomas Quante fragt, ob man in der Verwaltung darüber nachgedacht habe, die Anhebung der Begrenzung der Wohneinheiten auch auf dem gegenüberliegenden Grundstück anzuheben.

 

Herr Klaas erklärt, dass das von Herrn Quante beschriebene Grundstück an ein bereits bebautes Grundstück grenze. Hier sei ein Einfamilienhaus errichtet worden. Die Eigentümer seien von einer Begrenzung auf 2 Wohneinheiten je Gebäude ausgegangen. Eine mögliche Bebauung eines Gebäudes mit vier Wohneinheiten sehe man auf diesem Grundstück daher wohl kritisch.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)