Beschlussvorschlag:

 

Der Einrichtung des Grundschulverbundes Nordkirchen als Standort des Gemeinsamen Lernens gem. § 20 Abs. 5 SchulG NRW wird zugestimmt.

 

 


Frau Kundt erläutert den in der Vorlage beschriebenen Sachverhalt. Die aktuelle Situation wird von Frau Zombik ergänzt. Sie erklärt, dass bislang nur eine Sonderpädagogin der Mauritiusschule für einige Stunden an den Grundschulverbund abgeordnet war. Nun konnte die Lehrerin mit 15 Wochenstunden fest eingestellt werden. Außerdem konnte zu Beginn des neuen Schuljahres eine sozialpädagogische Fachkraft für die Schuleingangsphase eingestellt werden. Das von der Schulaufsicht geforderte Förderkonzept wurde bereits in 2021 erarbeitet.

 

Herr Tepper erkundigt sich nach der organisatorischen Umsetzung der Zuständigkeit für zwei Standorte. Frau Zombik erklärt, dass die Förderschullehrerin ca. 2/3 der Zeit in Südkirchen und 1/3 in Capelle eingesetzt werde. Sie wechsele tageweise den Standort.

 

Frau Akono erfragt die räumlichen und baulichen Voraussetzungen. Frau Zombik erläutert, dass die Förderung überwiegend im Klassenraum stattfindet. Als Differenzierungsräume stünden in Capelle der Gymnastikraum oder auch ÜMI-Räume an beiden Standorten zur Verfügung. Falls ein Rollstuhlfahrer:in beschult würde, würde auf Räume im Erdgeschoss zurückgegriffen.

 

Frau Albin erkundigt sich nach der Integration der ukrainischen Schüler:innen. Frau Zombik erläutert, dass sie von der Logopädie-Praxis Wermke unterstützt würde. Außerdem konnte eine Ukrainerin, die über das kommunale Integrationszentrum als Honorarkraft finanziert wird, für die Förderung gewonnen werden.


Abstimmungsergebnis: 18:00:00 (J:N:E)