Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stellt gem. § 116a GO NRW fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haus-haltsjahr 2021 vorliegen.

 

 


Herr Bergmann stellt den Sachverhalt vor.

 

Da es keine Wortmeldungen gibt, wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: 28:00:00 (J:N:E)