Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stellt gem. § 116a GO NRW fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haus-haltsjahr 2021 vorliegen.

 

 


Herr Tönning stellt den Sachverhalt vor. Herr Bergmann lässt anschließend über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: 17:00:00 (J:N:E)