Aufstellung des ISEK – Städtebauliches Entwicklungskonzept Nordkirchen-Ortskern

 

Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu diesem Konzept eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sollen gemeinsam mit den Ratsmitgliedern und dem Büro planinvent, Dr. Bröckling, am 24.5.2022, 16.00 Uhr, im Bürgerhaus besprochen werden bevor eine Aussage hierzu in dem Konzeptpapier gemacht wird.

 

Hierzu lädt die Verwaltung ein.

 

Im Anschluss findet um 18 Uhr eine Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Nordkirchen im Bürgerhaus. Die Einladung wird in den nächsten Tagen zugeschickt.

 

 

Ausstellung „Insektenfreundliche Gärten“ in der Gesamtschule

 

In Abstimmung mit der Schulleitung der Gesamtschule stellt das Biologische Zentrum Kreis Coesfeld eV ab dem 16.05.2022 in der Schule einige Plakatwände zum Thema „Insektenfreundliche Gärten“ aus.

 

Besucher und Besucherinnen finden diese während der Schulzeit im Verbindungsgang zwischen Altbau und Neubau

 

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld hat mit Verfügung vom 06.04.2022 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Haushaltssatzung 2022 erhoben werden. Weiter wird ausgeführt, dass die Gemeinde Nordkirchen trotz der COVID-19-Pandemie haushaltsmäßig relativ solide aufgestellt sei.

 

Es sollte allerdings eine stetige und vollumfängliche Aufgabenkritik einen Beitrag zur weiteren Konsolidierung leisten. Angesichts der Unwägbarkeiten bei der konjunkturellen Entwicklung sollte auch eine darüberhinausgehende Ertragsaquirierung für künftige Planungen in Erwägung gezogen werden.

 

 

Veränderungen der Grundsteuer B Erträge in Abhängigkeit zur Entwicklung neuer Wohnbaugebiete

 

Im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatungen ist die Frage aufgeworfen worden, wie sich die Erträge der Gemeinde Nordkirchen in den letzten Jahren in Abhängigkeit zur Entwicklung neuer Wohnbaugebiete verändert haben. Die Verwaltung hatte zugesagt, zu dem Thema Daten aufzubereiten und wieder im HFA vorzustellen.

 

Hierzu wurden zunächst einmal Daten zusammengetragen, die sichtbar machen, wie hoch die Grundsteuererträge einer Fläche vor und nach deren Entwicklung zur Wohnbaufläche sind. Als repräsentatives Beispiel wurde hier der 1. Bauabschnitt des Baugebietes „Rosenstraße West“ betrachtet. Es zeigt sich, dass nach der vollständigen Bebauung der zur Verfügung stehenden Flächen die Erträge aus der Grundsteuer für die Gemeinde Nordkirchen rd. 25.000,- Euro jährlich höher sind als vor der Baulandentwicklung. Hierbei fällt auch auf, dass bei gleicher Flächengröße die Grundsteuereinnahmen für ein Mehrfamilienhaus mehr als doppelt so hoch sind wie für ein Einfamilienhaus.

 

Neben diesem Effekt aus der Grundsteuer gibt es natürlich noch einige weitere positive Effekte auf die Gemeindefinanzen durch neue Wohnbebauung, wenn unterstellt wird, dass hierdurch auch die Einwohnerzahl der Gemeinde steigt.

Zu nennen sind hier beispielhaft höhere Erträge aus dem kommunalen Finanzausgleich und der Beteiligung an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Diese sind allerdings in der Höhe für ein bestimmtes Baugebiet nicht bezifferbar.

 

Von 2016 bis 2021 hat sich die gesamte Bevölkerung in Nordkirchen wie folgt entwickelt:

 

2016:     10023

2017:     10178

2018:     10323

2019:     10383

2020:     10359

2021:     10412

 

Über 6 Jahre hat es somit einen Bevölkerungszuwachs von knapp 400 Einwohnern gegeben.

 

Im gleichen Zeitraum hat es im Gemeindegebiet nach Grundstücksmarkbericht folgende Anzahl von Grundstücksverkäufen gegeben:

 

2016:     47

2017:     42

2018:     45

2019:     55

2020:     47

2021:     43

 

Insgesamt sind in Nordkirchen in 6 Jahren hiernach 279 Grundstücksgeschäfte getätigt worden. Hierbei wird in dem Bericht nicht differenziert um welche Art von Grundstücksverkäufen es sich handelt.

 

Auch wurde die gesamte Entwicklung der Grundsteuer B in der Gemeinde Nordkirchen von 2016 bis 2021 betrachtet. Die Anzahl der Steuerobjekte hat sich von 3507 im Jahr 2016 zu 3809 im Jahr 2021 entwickelt. Innerhalb von 6 Jahren gab es somit rd. 300 Steuerobjekte in der Gemeinde mehr.

 

Die gesamte veranlagte Grundsteuer steigt von 1,658 Mio. Euro in 2016 auf 1,856 Mio. Euro im Jahr 2021. Diese Steigerung von 200.000,- Euro ist nicht notwendigerweise nur auf neue Wohnbaugebiete zurück zu führen, sondern hängt in gewissem Umfang auch mit Veränderungen im Bestand zusammen