Sitzung: 10.05.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 030/2022
Beschlussvorschlag:
Der Anregung nach § 24 GO NRW einen Aufschlagsbeschluss für einen Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie“ mit eine Höhenbegrenzung auf 140 m zu fassen, sowie eine Veränderungssperre zu erlassen, wird nicht gefolgt.
Analog zum Antrag zur Tagesordnung erläutert Herr Klaas nochmal ausführlich den Sachverhalt.
Aus einem neuen Schreiben, welches erst kurzfristig vor der Sitzung vom Rechtsanwaltbüro eingegangen ist, zitiert Herr Klaas folgendes:
Vielmehr könnte es einen vorzugswürdigen Weg darstellen, die der Windenergie zur Verfügung stehende Flächenkulisse nicht von vorneherein durch eine limitierende Konzentrationsflächenplanung einzugrenzen, sondern das Gemeindegebiet für eine solche Nutzung vielmehr generell offen zu halten, um zunächst eine maximale Ausnutzung - auch hinsichtlich der zu realisierenden Standorte und Grundstücke - zu ermöglichen.
Nach regem Meinungsaustausch wird über diesen Beschlussvorschlag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 16:01:00 (J:N:E)
