Sitzung: 25.04.2013 Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt
6.1. Gesamtkonzept „Wirtschaftswege“
Herr Stiens fragt nach, ob die Gemeinde Nordkirchen, wie viele andere
Kommunen in der unmittelbaren Umgebung, ein Wirtschaftswegekonzept aufstellen
werde.
Herr Klaas erklärt, dass Kommunen wie Lüdinghausen ein Wirtschaftswegekonzept
erstellt haben. In Nordkirchen seien diese Planungen noch nicht konkretisiert
worden wegen fehlender Arbeitskapazitäten.
6.2. Umwidmung der Spielplätze
Herr Bogade fragt nach, ob eine zweigeschossige Bauweise im nun umgewidmeten
Spielplatz im Dörfer Kamp möglich sei. Wenn dies der Fall sein sollte, halte er
dies für äußerst fragwürdig, da der Hausbestand in unmittelbarer Nähe nur
eingeschossig sei.
Herr Klaas erklärt, dass die textlichen und gestalterischen Festsetzungen aus
den aktuellen Baugebieten wie z.B. „Rosenstraße-West“ und „Kolpingstraße-Nord“
übernommen worden seien. Hier verspreche man sich eine attraktivere
Vermarktung. Es sei zwar eine zweigeschossige Bebauung möglich, aber nur bis zu
einer Firsthöhe von 9,00 m.
Herr Bogade äußert seine Bedenken zu diesem Verfahren.
Herr Rath pflichtet Herrn Bogade bei. In den kommenden Ausschusssitzungen werde
man über diese Änderungsverfahren sprechen müssen. Man stelle sich
grundsätzlich eine einheitliche Bebauung in den jeweiligen Bebauungsplänen vor.
6.3. Fa. Voss – Berger
Herr Appel bittet die Verwaltung, einen aktuellen Sachstandsbericht zum
ehemaligen Gebäude Voss im Berger zu geben.
Herr Bergmann erläutert, dass die Außenbereichssatzung im letzten Jahr vom Rat
der Gemeinde Nordkirchen beschlossen worden sei. Die Voraussetzungen für den
Betrieb kleinerer Handwerks- und Gewerbebetriebe seien somit geschaffen.
Herr Klaas führt aus, dass eine Bauvoranfrage schließlich endgültig klären
werde, ob die Außenbereichssatzung „Berger“ auch in dieser Form rechtssicher
sei.
Herr Clemens Quante fragt nach, ob Anlieger gegen die Außenbereichssatzung
rechtlich vorgehen bzw. klagen können.
Herr Klaas erklärt, dass dies grundsätzlich möglich sei, aber bis heute die
Gemeinde Nordkirchen noch von keiner Klage wisse.