6.1.     Gesamtkonzept „Wirtschaftswege“

Herr Stiens fragt nach, ob die Gemeinde Nordkirchen, wie viele andere Kommunen in der unmittelbaren Umgebung, ein Wirtschaftswegekonzept aufstellen werde.

Herr Klaas erklärt, dass Kommunen wie Lüdinghausen ein Wirtschaftswegekonzept erstellt haben. In Nordkirchen seien diese Planungen noch nicht konkretisiert worden wegen fehlender Arbeitskapazitäten.


6.2.     Umwidmung der Spielplätze

Herr Bogade fragt nach, ob eine zweigeschossige Bauweise im nun umgewidmeten Spielplatz im Dörfer Kamp möglich sei. Wenn dies der Fall sein sollte, halte er dies für äußerst fragwürdig, da der Hausbestand in unmittelbarer Nähe nur eingeschossig sei.

Herr Klaas erklärt, dass die textlichen und gestalterischen Festsetzungen aus den aktuellen Baugebieten wie z.B. „Rosenstraße-West“ und „Kolpingstraße-Nord“ übernommen worden seien. Hier verspreche man sich eine attraktivere Vermarktung. Es sei zwar eine zweigeschossige Bebauung möglich, aber nur bis zu einer Firsthöhe von 9,00 m.

Herr Bogade äußert seine Bedenken zu diesem Verfahren.


Herr Rath pflichtet Herrn Bogade bei. In den kommenden Ausschusssitzungen werde man über diese Änderungsverfahren sprechen müssen. Man stelle sich grundsätzlich eine einheitliche Bebauung in den jeweiligen Bebauungsplänen vor.


6.3.     Fa. Voss – Berger

Herr Appel bittet die Verwaltung, einen aktuellen Sachstandsbericht zum ehemaligen Gebäude Voss im Berger zu geben.

Herr Bergmann erläutert, dass die Außenbereichssatzung im letzten Jahr vom Rat der Gemeinde Nordkirchen beschlossen worden sei. Die Voraussetzungen für den Betrieb kleinerer Handwerks- und Gewerbebetriebe seien somit geschaffen.

Herr Klaas führt aus, dass eine Bauvoranfrage schließlich endgültig klären werde, ob die Außenbereichssatzung „Berger“ auch in dieser Form rechtssicher sei.

Herr Clemens Quante fragt nach, ob Anlieger gegen die Außenbereichssatzung rechtlich vorgehen bzw. klagen können.

Herr Klaas erklärt, dass dies grundsätzlich möglich sei, aber bis heute die Gemeinde Nordkirchen noch von keiner Klage wisse.