Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Rosenstraße-West“ in der Ortslage Nordkirchen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 


Herr Klaas erklärt, dass sich das Bebauungsplangebiet „Rosenstraße-West“ in zwei Bauabschnitte gliedere. Der erste nordöstlich gelegene Bauabschnitt ist größtenteils verkauft und erschlossen. Um dem örtlichen Bedarf an Bauplätzen nachzukommen, müsse nun der 2. Bauabschnitt erschlossen werden.

 

Da ein Grundstückseigentümer die freiwillige Umlegung nicht gewünscht habe, werde man das Instrument der gesetzlichen Umlegung nach Baugesetzbuch durchführen lassen.

 

Im Rahmen der Umlegung nach Baugesetzbuch soll auch über den Verlauf der Erschließungsstraßen und dem Zuschnitt der Baugrundstücke nachgedacht werden. Des Weiteren erachte man die bisherigen Gestaltungsvorschriften teilweise für nicht mehr zeitgemäß. Die Wünsche des einzelnen Bauinteressenten sind seit einiger Zeit nicht mehr mit gestalterischen Festsetzungen der aktuellen Baugebiete konform.

 

Frau Wellmann fragt nach, ob über die Festlegung der Firstrichtung diskutiert werden könne.

 

Herr Klaas erklärt, dass grundlegend über jede Einschränkung in den jeweiligen Bebauungsplänen diskutiert werden müsse. Hier werde man den Ausschuss bitten über diese Festsetzungen offen nachzudenken und Vorschläge hierzu machen.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)