Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die aus der der Sitzungsvorlage 041/2022 beigefügten Liste ersichtlichen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 2.171.100,00 € gemäß § 22 Abs. 4 KomHVO aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis. Die durch die Übertragungen resultierenden Änderungen in den Finanzplänen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Herr Bergmann erläutert den Sachverhalt.

 

Da es keine Wortmeldungen gibt, wird der Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen.