Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt zur Festsetzung von zwei verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass im Jahr 2022 die der Sitzungseinladung als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung.

 

 


Herr Bergmann erläutert die Sitzungsvorlage. Da durch Verdi zu einem Einwand gekommen ist, wird folgender neuer §2 in die Festsetzung aufgenommen:

 

Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW dürfen die Verkaufsstellen an den in § 1 festgeschriebenen Sonntagen aus dem konkreten, in dieser Verordnung bezeichneten Anlass geöffnet sein.

Sollte die Veranstaltung als Grundlage des öffentlichen Interesses an der Sonntagsöffnung nicht stattfinden, gilt § 1 nicht.

 

Die folgenden Paragrafen verschieben sich nach hinten.


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)