Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, die vertraglichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Hoppetosse“ an der Oberstraße in Südkirchen zu schaffen.

 

2.    Die Jugendhilfe Werne wird gebeten, auch für den Erweiterungsteil der Kindertageseinrichtung bzw. die 2. Einrichtung die Trägerschaft zu übernehmen.

 

 

3.    Der Rat der Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Oberstraße - 2. Abschnitt“. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass ein weiterer Bedarf an zwei Kita-Gruppen besteht. Zur Errichtung einer solchen Kita eignet sich aus Sicht der Verwaltung die Fläche nördlich der bestehenden Kita „Hoppetosse“ an der Oberstraße. Die Jugendhilfe Werne hat bereits zugesagt, die Trägerschaft für die neue Kita zu übernehmen. Die Verwaltung möchte die Kita wieder im Investorenverfahren ausloben.

 

Herr Klaas ergänzt, dass die Eigentümerin des Grundstückes nur verpachtet. Die Zufahrt zum Grundstück ist über die bestehende Zuwegung aus Süden zwischen bestehender Kita und Lebensmittelmarkt vorgesehen. Das Grundstück wird eine Größe von etwa. 1.900 m² vorweisen.

 

Es wird im Laufe des Verfahrens noch eine Lärmuntersuchung durchgeführt werden. Hierzu sind im Osten der Lebensmittelmarkt und im Westen der neue Kunstrasenplatz genauer zu untersuchen, inwiefern eine mögliche Kita, der auch über Schlafräume verfügt, in ihrer Nutzung eingeschränkt wird oder auch nicht. Passive bzw. aktive Schallschutzmaßnahmen könnten erforderlich werden.

 

Herr T. Quante kann für die CDU-FDP-Fraktion dem Vorschlag zustimmen.

 

Auf die Frage von Herrn Stüeken, ob weitere Grundstücke zur Realisierung geprüft wurden, erklärt Herr Klaas, dass der räumliche Zusammenhang zu bestehender Kita Hoppetosse von der Jugendhilfe dringend gewünscht wurde. In unmittelbarer Nähe befindet sich aus Sicht der Verwaltung kein geeignetes und vor allem kein „greifbares“ Grundstück.

 

Frau Werner fragt nach, wie lange die Kita genutzt werden soll. Herr Klaas antwortet, dass zwischen Jugendhilfe, Investor und Gemeinde zunächst ein 10-jähriger Vertrag geschlossen werden soll. Die Gemeinde sichert aber zu, dass weitere 10 Jahre angemietet werden können, sofern Bedarf besteht. Die Gemeindeverwaltung ist sich sicher, dass der Bedarf an Kita-Plätzen, insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz, auf Dauer gesichert ist.

 

Auf die Anmerkung von Frau Wellmann, dass in Capelle auch Kita-Plätze fehlen, entgegnet Herr Bergmann, dass nach Aussagen des Kreisjugendamtes und der Abstimmung mit den örtlichen Trägern kein erhöhter Bedarf besteht. Der Kindergartenbedarfsplan wird vom Kreisjugendausschuss beschlossen, der diesen Bedarf nach derzeitigem Stand nicht erkannt hat.


Abstimmungsergebnis: 19:00:01 (J:N:E)