Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ im Ortsteil Nordkirchen.

 

 


Herr Rath nimmt wieder für Herrn Stiens an der Sitzung teil.

 

Herr Klaas erläutert, dass der Gewerbetreibende auf dem Grundstück weitere bauliche Vorhaben plant. Er beabsichtigt zum einen eine weitere Halle und zum anderen eine Betriebstankstelle zu errichten. Diese beiden Vorhaben stehen nach dem aktuellen Bebauungsplan außerhalb der überbaubaren Flächen. Um die Vorhaben zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan geändert werden. Für die weitere Bauleitplanung ist kein gesondertes Lärm- bzw. Geruchsgutachten erforderlich.

 

Herr T. Quante begrüßt die Planung. Einziger Kritikpunkt sei, dass die Werkstatt nach wie vor an der alten Hofstelle Zum Schembach ist und der dauerhafte LKW-Verkehr nicht gut für unsere Wirtschaftswege sind.

 

Herr Klaas erklärt, dass sich die neue Werkstatt am neuen Betriebsgelände im Bau befindet. Es gab hierzu seinerzeit einen Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und der Firma über die schrittweise Umsiedlung. Seiner Ansicht nach ist man hier noch voll im Zeitplan.

 

Auf die Anmerkung von Herrn Wannigmann, dass im Westen noch ein Grünstreifen vom Firmeninhaber zu schaffen sei, erklärt Herr Klaas, dass dieser Punkt im nächsten Gespräch besprochen wird.

 

Frau Werner fragt nach, wie weit die Erweiterungen noch gehen und erklärt, dass hier nur stückchenweise über Erweiterungsabsichten berichtet wird.

 

Herr Bergmann entgegnet, dass es der Gemeinde gelungen sei, den Betrieb nach intensiver Diskussion in der Politik und der Öffentlichkeit hier zu halten. Die Bauvorhaben befinden sich allesamt auf seinem privaten Gewerbegrundstück und wirken insgesamt nicht störend.


Abstimmungsergebnis: 16:03:01 (J:N:E)