Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2010 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 92.209.124,04 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 3.637.226,65 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von 3.637.226,65 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2011 vorgetragen und dort mit der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.387.770,72 Euro sowie mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.249.455,93 Euro verrechnet.

2.         Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Gesamtabschlusses 2010.

 


Herr Mitschke erläutert die Sitzungsvorlage. Ergänzend erläutert er anhand von Daten, weshalb der Gesamtabschluss 2010 erst in 2013 habe erfolgen können.

 

Herr Theis merkt an, dass es ganz hohe Kunst sei, einen Gesamtabschluss zu erstellen. Es sei bemerkenswert, dass die Gemeinde Nordkirchen als erste in Nordrhein-Westfalen diese Bilanz erstellt habe. Großes Lob gehe deshalb an Herrn Mitschke und sein Team.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: 28:00:00 (J:N:E)