Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde für seinen Zuständigkeitsbereich die Annahme des Haushaltsplanes 2022 einschließlich der Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2025.

 

 

 


 

Im Folgenden werden lediglich die Haushaltspositionen aufgeführt, zu denen es inhaltliche Fragen gab bzw. diskutiert wurde. Zu nicht aufgeführten Positionen gab es entweder keine oder nur kurze Verständnisfragen.

 

 

Seite   213-217         03 01 04         Grundschulverbund Nordkirchen

 

Herr Tepper erfragt weitere Informationen zum gestiegenen Ansatz für Mittagessen in der ÜMI. Frau Kundt erklärt, dass die Integrationsküche plausibel darlegen konnte, dass sie aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen, das Essen ab Sommer 22 nicht mehr für 3.95 € sondern dann für 4,20 € anbieten kann. Außerdem sei die Anzahl der Kinder gestiegen, sodass insgesamt mehr Essen geliefert werde. Es sei aber ein durchlaufender Posten, der durch die Elternbeiträge für Mittagsverpflegung wieder ausgeglichen werde.

 

Frau Spräner erkundigt sich nach der Qualität und Nachhaltigkeit des Essens. Frau Döbbelin-Südfeld teilt mit, dass die Integrationsküche vor kurzem ein Siegel für gesunde Ernährung erhalten habe. Frau Zombik ergänzt, dass das Essen ausgewogen, abwechslungsreich und sehr lecker sei. Im Gegensatz zum vorherigen Catering werde weniger Fleisch angeboten.

 

 

Seite   217-219         04 01 02         Musikschule

 

Herr Fuchs fragt, was genau sich hinter der Digitalisierungsoffensive verberge. Frau Kundt erläutert, dass die Musikschule ein Förderprogramm nutzen möchte, um Tablets für Lehrkräfte und eine Software anzuschaffen. Das Förderprogramm beinhalte eine 80% Förderung. Der erhöhte Beitrag zur Musikschule umfasse, neben dem allgemein gestiegenen Kostenanteil, den erforderlichen Eigenanteil von 20%.

 

 

 

 

 

Seite  237-239          05 01 01         Leistungen nach dem SGB II

 

Frau Akono und Herr Tepper erfragen die Gründe für die sinkenden Ansätze im Produkt 546101 (Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Herr Tönning erklärt, dass es nur eine Verschiebung der Zuordnung ist. Dafür findet sich an anderer Stelle (bei der Kreisumlage) eine höhere Summe.

 

 

Seite   245-247         05 01 03         Leistungen für Flüchtlinge

 

Herr Tepper hinterfragt die Landeszuweisung von 360.000 € im Flüchtlingsbereich.

 

Frau Kundt erläutert, dass sich dieser Betrag insgesamt aus drei verschiedenen Zuweisungen ergebe:

 

Der erste Betrag sei eine Erstattung aus der FlüAG- Pauschale und wurde mit einem voraussichtlichen Haushaltsansatz von 150.000 EUR zugrunde gelegt.

Diese Erstattung greift für alle Personen nach dem AsylbLG, welche sich noch im laufenden Verfahren befinden (bzw. bis zum dritten Monat nach ablehnender rechtskräftiger Entscheidung).

Es wird für 2022 eine ähnliche Flüchtlingssituation (nach dem AsylbLG) angenommen wie für 2021.

Die FlüAG- Pauschale wurde ab 2022 um 9,- EUR, auf nunmehr 875,- EUR je Person erhöht.

 

Der zweite Kostenansatz für diese Kostenstelle besteht aus der einmaligen Pauschale für nach dem 31.12.2020 vollziehbar ausreisepflichtige Personen.

Für diesen Personenkreis wird ein einmaliger Betrag von 12.000 EUR gezahlt und soll damit die weiterhin laufenden Kosten bis zum Vollzug der Ausreisepflicht abfangen.

Für das Jahr 2022 wird mit etwa 5 Personen gerechnet, welche in diesen Tatbestand fallen könnten (Ansatz daher 60.000 EUR).

 

Der dritte und letzte Kostenansatz besteht aus einer Kostenbeteiligung des Landes an den Ausgaben der Kommunen für die Personen, denen bis zum 31.12.2020 eine Duldung erteilt worden ist (sog. „Bestandsgeduldete“). Hierfür sind in dem Jahr 2022 insgesamt 175 Millionen Euro und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100 Millionen Euro im Landeshaushalt eingeplant.

Für die Gemeinde Nordkirchen bedeutet dies für das Jahr 2022 einen Ansatz von 156.234,02 EUR (ab 2023: 89.276,58 EUR).

 

Insgesamt ergibt sich damit eine Kostenposition aus allen drei Zahlungen von ca. 360.000 EUR.

 

Auf Anfrage von Herrn Tepper erläutert Frau Kundt, dass es sich bei der letzten Kostenposition (Ausgleichszahlungen für Bestandsgeduldete) um eine Pauschale handelt und nicht mit einer Rückforderung des Landes zu rechnen sei.

 

Auf Nachfrage von Frau Spräner, warum der Kostenansatz für die geduldeten Flüchtlinge in diesem Produkt deutlich zurückgegangen sei bzw. mit weniger Kosten gerechnet werde, erklärt Frau Kundt, dass der Großteil der Asylbewerber nach einer ablehnenden Entscheidung über den Asylantrag ins Klageverfahren gehe. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass der Personenkreis nicht als abgelehnt sondern wie weiterhin im lfd. Verfahren bzw. aufgrund der teilweise langen Verfahrensdauer als § 2 AsylbLG Fall zu behandeln ist (und folglich auch bei diesen Kostenansätzen berücksichtigt werden).

 

 

 

 

Seite 255-257     Produkt 060202      Kinder,- Jugend, und Familien-

                                                           förderung                  

 

Die Verlängerung der offiziellen Antragsfrist auf den 31.03. wird begrüßt. Ebenso wird der unbürokratische Umgang mit späteren Anträgen positiv gewertet. Es wird gewünscht, dass nochmals für die Förderung geworben wird, damit die zur Verfügung stehenden Mittel von 25.000 € auch möglichst ausgeschöpft werden.

 

 

Seite 323-327     Produkt 060201        Spiel- und Bolzplätze; Kinder- und                                                                                  

                                                             Jugendeinrichtungen

 

 

Auf die Frage von Herrn Pieper zu den Planungen in Bezug auf eine Erneuerung der Skateranlage und eine mögliche Dirtbike-Strecke erläutert Herr Klaas die Entwicklungen. Die Anlage in Südkirchen ist mit Unterstützung durch einen fachkundigen Planer aus dem Interessentenkreis Südkirchen aus überschüssigem Boden gemeindlicher Baumaßnahmen auf einem Drittel das aufgegebenen Tennenplatzes modelliert worden. Sie muss im Frühjahr in Teilen nachgearbeitet werden, da sich der Boden in Teilen gesetzt hat. Das war zu erwarten und stellt keinen Mangel dar.

 

In Nordkirchen hat sich eine private Initiative gemeldet, die sich für die Modernisierung der Skateanlage einsetzt. Die Ideen wurden von der Verwaltung aufgegriffen und sollen in einem gemeinsamen Workshop unter fachlicher Anleitung eines Planungsbüros für solche Anlagen konkretisiert werden.

 

 

Eine Dirtbike-Strecke ist in Nordkirchen nicht geplant. Die Strecke am Dorfgemeinschaftshaus in Capelle ist eher klein. Dort besteht der Wunsch, im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen auf dem Sportgelände ebenfalls eine Anlage zu schaffen. Die Verwaltung sieht zwar dort die Chance, eine interessante Geländestrecke für Mountainbiker und Dirt-biker zu schaffen, die Anlage soll aber nicht mit der Südkirchener vergleichbar sein.

 

Zur Frage der Haftung auf solchen Anlagen teilt Herr Klaas mit, dass auch auf der Anlage die Unfallversicherung der Gemeinde greife. Natürlich sei das Risiko einer Verletzung auf einer solchen Strecke etwas größer. Aber es geht hier auch um eine speziell trainierte Gruppe von Freizeitsportlern. Auf die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen wird auf einem Schild an der Anlage hingewiesen.

Frau Gramm teilt mit, dass die Anlage von Herrn Becker, dem Planer und ebenfalls Dirtbiker, sehr gelobt wurde. Sie sei im Kontakt mit Herrn Klaas, um im Frühjahr einen Termin für eine öffentliche Vorstellung zu planen.

 

Herr Tönning weist darauf hin, dass unter dem Produkt 080110 aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ Fördermittel für die Modernisierung der Skateranlage eingeplant wurden. Weiterhin gibt es aber auch noch die Idee, an zentralerer Stelle Sport- und Freizeitgeräte im Sinne eines Mehrgenerationenbewegungsplatzes aufzustellen.

 

Herr Bergmann untermauert, dass nicht in allen drei Ortsteilen das gleiche Angebot vorgehalten werden könne.

 

Auf die Frage von Frau Spräner, ob noch Mittel aus dem Verkauf von aufgegebenen Spielplätzen zur Verfügung stehen, antwortet Herr Klaas, dass die vor Jahren erzielten Erträge nicht so groß gewesen seien und dass laufend in die Erhaltung und Verbesserung der Spielplätze investiert werde.

 

Herr Tepper erkundigt sich nach den Auswirkungen der Energiekostensteigerungen für die Sportanlagen. Herr Klaas antwortet, dass die Gemeinde aufgrund fester Verträge davon in 2022 nicht betroffen sei. Für 2023 werde sich das aber ändern.

 

Herr Bergman ergänzt, dass eine gemeinsame interkommunale Ausschreibung der Energielieferung angedacht sei.

 

 

Seite   329-333         08 01 01         Sportplatz Nordkirchen

 

Auf die Nachfrage von Herrn Tepper zum Ausgleich der ausgefallenen kfw-Fördermittel teilt Herr Bergmann mit, dass man noch im Gespräch mit dem Heimatministerium sei, wie die fehlenden Fördermittel ausgeglichen werden können.  Noch ist über den Antrag auf Bewilligung aus dem Sportfördertopf nicht entschieden. Danach stünden auch noch Gespräche mit dem Sportverein an.

 

 

 

 

Seite   339-341         08 01 03         Sportplatz Capelle

 

Die Herren Bergmann und Klaas teilen mit, dass eine Dirtbike-Strecke am Sportheim in Capelle keine Priorität habe und untermauern, dass nicht in jedem Ortsteil jedes Angebot möglich sei.

 

In Bezug auf die ausfallenden kfw-Fördermittel für die Sportumkleide Capelle kann Herr Bergmann mitteilen, dass das Heimatministerium am Vortag 130.000 € nachbewilligt habe. Man trage seitens des Landes damit der Tatsache Rechnung, dass mit dem Sportheim in Capelle das erste öffentliche Gebäude in Betondruck errichtet werde und sogar der kfw 40-Standard erreicht werde. Außerdem sei man an der Entwicklung einer DIN-Norm für Betondruck interessiert und an Erkenntnissen für neue Bauverfahren. Die ausfallenden kfw-Mittel könnten somit kompensiert werden. 

 

 

 

 

Seite   343-347         08 01 10         sonstige Sportanlagen

 

Frau Spräner fragt nach, ob die Gemeinde für die Ausstattung der Sportanlagen mit Defibrillatoren zuständig sei und ob der zugrunde gelegte Kostenansatz für die Anschaffung eines Gerätes angedacht sei. Herr Bergmann teilt mit, dass die Ausstattung nicht verpflichtend sei, man dennoch damit beginnen wolle. Entsprechende Angebote bei verschiedenen Anbietern werden gerade eingeholt und der Kostenansatz reiche aller Voraussicht nach auch für mehr als ein Gerät in der Anschaffung.

 

Herr Tepper erkundigt sich nach dem Sachstand in Bezug auf die Tennishalle. Herr Klaas teilt mit, dass es nach wie vor Interessenten für die Übernahme der Anlage gebe. Mit Ihnen wird weiter auf der Grundlage der Beschlüsse im HFA und im Rat von Dezember 2021 verhandelt.

Sollte die Übernahme nicht zustande kommen, bestehe umfangreicher Renovierungsbedarf in diesem Gemeindegebäude.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:04 (J:N:E)