Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Außenbereichsatzung „Altendorf“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 


Herr Klaas erklärt, dass die Kleinsiedlung „Altendorf“ im FNP derzeit als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist. Im Altendorf befindet sich ein altes ehem. als Studentenunterkunft genutztes Gebäude, welches nun vom Land NRW an eine Privatperson veräußert wurde. Die umfangreichen Sanierungsabsichten bedürfen nun der regelnden Bauleitplanung.

 

Die Gemeinde Nordkirchen hat einen erhöhten Bedarf an Asyl- und Flüchtlingsunterkünften. Es wird befürchtet, dass durch die Ukraine-Krise zahlreiche Menschen die Flucht nach Deutschland suchen werden. Hierauf möchte die Gemeinde vorbereitet sein. Daher wird die Anmietung des Gebäudes angestrebt.

 

Der neue Eigentümer beabsichtigt des Weiteren langfristig die Nachverdichtung durch Wohnhäuser.

 

Herr T. Quante für die CDU fragt nach, wie diese Grundstücke erschlossen werden sollen. Es ist hier eine Nachverdichtung im Außenbereich, der man grundsätzlich skeptisch gegenüber ist. Es soll über eine Erstattung der Planungskosten und einen Infrastrukturausgleich gesprochen werden.

 

Herr Klaas sichert zu, dass Planungskosten und Infrastrukturausgleich in den weiteren Gesprächen mit dem neuen Eigentümer angesprochen und auch geregelt werden.

 

Herr Stein für „Die Grünen“ erklärt, dass sie gegen ein neues Baugebiet im Außenbereich sind. Hier geht es rein um die privaten Interessen eines Einzelnen. Es findet hierdurch eine Zersiedlung im Außenbereich statt. Zu dem kommt auch noch erhöhter KFZ-Verkehr. Daher werden „Die Grünen“ dem Vorschlag nicht zustimmen.

 

Frau Wellman regt an, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer zu schließen, der diese Punkte, wie Infrastrukturausgleich, Erschließungskosten, Folgekosten, etc. beinhaltet. Dieser Vertrag soll einem Ausschuss vorgelegt werden.


Abstimmungsergebnis: 16:04:00 (J:N:E)