Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde beschließt die vorliegenden Abwägungsvorschläge aus den frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-Nord“.

 

2.    Der Rat der Gemeinde beschließt den Bebauungsplan „Rosenstraße-Nord“, Ortsteil Nordkirchen, einschließlich der Begründung zur Satzung gem. § 10 BauGB.


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Beratungen im Bau- und Planungsausschuss. Er erklärt, dass es während der Bauphase keine Fahrverbindung vom „alten“ zum „neuen“ Baugebiet geben wird.

Über die Frage der zentralen oder dezentralen Wärme- und Stromversorgung der Gebäude wird noch zu entscheiden sein; dies evtl. mit einer Bebauungsplanergänzung.

 

Frau Spräner fragt nach der Möglichkeit, die Grundstücke auch auf Erbpachtbasis vergeben zu können.

 

Herr Bergmann erklärt, dass dieser Weg zwar für die Gemeinde möglich wäre, aber dies keine Option darstellt.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: 22:05:00 (J:N:E)